Antoniusvortrag "Für den Fall der Fälle"
Dr. Gerhard SCHLITT rät: "Kümmern Sie sich unbedingt um Ihr Testament"
Fotos: Manuel Wluka
17.10.2016 / FULDA -
„Für den Fall der Fälle“ - So lautete der Titel einer Vortragsveranstaltung von antonius - Netzwerk Mensch am vergangenen Dienstag. Das Interesse an diesen erbrechtlichen Themen war so groß, dass nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten. Ungeachtet dessen soll es eine Folgeveranstaltung am 08.11.2016 zu dem erbrechtlichen Thema „Behindertentestament“ geben.
Für den Vortrag konnte Dr. Gerhard Schlitt, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht aus Petersberg, gewonnen werden, der bereits viermal vom FOCUS als Erbrechtsspezialist ausgewiesen worden ist. Er hat einen breiten Bogen über erbrechtliche Themen, insbesondere zu Fragen der Notwendigkeit der Erteilung von Vorsorgevollmachten, zu Problemen eines Übergabevertrages und auch zu erbschaftsteuerlichen und erbrechtlichen Problemen gespannt. Der Referent wies darauf hin, dass bei der Errichtung eines letztwilligen Testaments wichtige Vorgaben zu erfüllen seien.
Er gab den Rat, dass jeder über seine persönliche Situation nachdenken und möglicherweise ein Testament errichten sollte, das geeignet ist, die Familienangehörigen abzusichern und Streit unter den Miterben zu vermeiden. Da bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig eine Erbengemeinschaft eintritt, laufe diese nicht selten auf eine Zerschlagung des Familienvermögens hinaus. +++