Messerattacke aus Angst?

Prozessstart wegen versuchten Totschlags in Flüchtlingsunterkunft

Vorsitzender Richter Joachim Becker

13.10.2016 / FULDA - Wegen einer Messerattacke, die die Staatsanwaltschaft Fulda als versuchten Totschlag wertet, muss sich seit Mittwoch-Vormittag ein 18-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in einem Asylbewerberheim in Fulda in der Nacht zum 24. April dieses Jahres einem 20-Jährigen mit einem Küchenmesser in die Brust gestochen zu haben. Erst als ein Zeuge eingriff, soll der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen und geflohen sein. Der Angeklagte sagte allerdings vor Gericht, er habe sich bedroht gefühlt und in Notwehr gehandelt. Das spätere Opfer habe ihn zuvor mit einer Fahrradkette attackiert und gedroht, ihn zu töten. Daraufhin habe er sich zur Wehr gesetzt und mit dem Messer zweimal zugestochen. Die Verletzungen des 20-jährigen Opfers waren so schwerwiegend, dass nur eine Notoperation sein Leben retten konnte. Die Stiche hatten Magen, Milz und Lunge getroffen und schwer verletzt. Spätere Komplikationen hatten eine weitere Operation notwendig gemacht. Der Angeklagte befindet sich seit dem 25.04.2016 in Untersuchungshaft.



Am ersten Verhandlungstag wurden nach Verlesen der Anklageschrift und Befragung des Angeklagten vier Zeugen zu dem Vorfall gehört. Drei weitere waren zwar geladen worden, abernicht vor Gericht erschienen. Obwohl die befragten Zeugen anwesend gewesen waren, konnten sie kaum zur Erhellung des Tatgeschehens beitragen. Die Beweisaufnahme soll deshalb an drei weiteren Verhandlungstagen fortgesetzt werden - unter anderem soll auch das inzwischen wieder vernehmungsfähige Opfer zum Tathergang gehört werden. Der Prozess wird am 26. Oktober 2016 ab 11 Uhr fortgesetzt. (ci)+++





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