Lärmschutzbeirat konstituiert sich

„Baustelle“ A4 im Blickpunkt: Gremium vertritt Bürgerinteressen

Machen sich stark für den Lärmschutz (v.li.): die stellvertretenden Vorsitzenden des Lärmschutzbeirates, Hartmut Ziehn und Andrea Zietz, sowie Bürgermeister Thomas Fehling. Es fehlt: Dr. Joachim Dähn, erster Vorsitzender des Gremiums.
Foto: Stefanie Harth

08.09.2016 / BAD HERSFELD - Kommunale Brennpunkte der Lärmbelastung zu benennen, Vorschläge zum Lärmschutz zu erarbeiten und die Interessen der Bürger koordiniert zu vertreten – das sind die Aufgaben des Lärmschutzbeirates, der sich am gestrigen Mittwochabend konstituiert hat. Das 16-köpfige Gremium setzt sich aus Vertretern der hiesigen Bürgerinitiativen (BI) und der Stadtverordnetenversammlung zusammen. Das Amt des ersten Vorsitzenden bekleidet Dr. Joachim Dähn, Sprecher der BI A4-Lärmschutz. Als dessen erste Stellvertreterin fungiert Andrea Zietz (BI Rettet den Stadtwald), zweiter Stellvertreter ist Hartmut Ziehn, Mitglied der CDU-Stadtverordnetenfraktion.



„Ein solches beratendes Komitee ist längst überfällig, damit der seit 2008 gesetzlich geforderte Lärmaktionsplan endlich erstellt werden kann“, hatte Dr. Joachim Dähn bereits im Frühsommer betont. Repräsentanten des Bündnisses gegen Bahnlärm, der BI A4-Lärmschutz, der BI Bahnstreckenausbau Niederaula-Bad Hersfeld, der BI Rettet den Stadtwald, der BI Ruhigeres Hersfeld-Stadtteile und der BI Unteres Geistal sind im Lärmschutzbeirat ebenso mit von der Partie wie Abgesandte der Fraktionen (CDU, FDP, FWG/Die Linke, Grüne/NBL, SPD und UBH).

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung berichtete Bürgermeister Thomas Fehling über den aktuellen Sachstand in puncto des anstehenden Ausbaus der A4 im Bereich Eichhofsiedlung und Anschlussstelle Bad Hersfeld. Die Stadt hätte im Namen der BI Einwände eingebracht. „Mathias Samson, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, hat mir in einem Antwortschreiben mitgeteilt, dass mit dem Planfeststellungsbeschluss Anfang 2017 zu rechnen sei. Hessen Mobil müsse noch Unterlagen zum Prognose-Horizont 2030 vorlegen.“

Wenn die Beanstandungen im Planfeststellungsbeschluss keine Berücksichtigung finden würden, könnte die Stadt Bad Hersfeld theoretisch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Das sei eine mögliche Option, die allerdings von der Stadtverordnetenversammlung abgesegnet werden müsse, erläuterte Thomas Fehling. Entsprechende Mittel müssten im Haushalt 2017 verankert werden. Nur im äußersten Notfall sollte der juristische Weg beschritten werden, lenkte ein Vertreter des Lärmschutzbeirates ein, der vorschlug, Hessen Mobil zur nächsten Sitzung einzuladen. Miteinander zu reden bringe erfahrungsgemäß mehr als zu klagen. (Stefanie Harth) +++

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