Abrissantrag abgelehnt

Zuse-Gebäude in der Wehneberger Straße muss saniert werden

Bürgermeister Thomas Fehling vor dem Zuse-Gebäude

07.07.2016 / BAD HERSFELD - "Das Zuse-Gebäude bleibt stehen und soll saniert werden" - Nachdem schon der Magistrat diese Auffassung politisch bestätigt hatte, erhielt der Investor jetzt von der Bauaufsicht der Stadtverwaltung eine schriftliche Ablehnung auf seinen Abrissantrag.



Ein auf historische Baukonstruktionen spezialisiertes Ingenieurbüro hatte zuvor in ihrer Expertise das Zuse-Gebäude als "sanierungsfähig" eingestuft, trotz der vorhandenen Schadstoffe. Im Rahmen der Baugenehmigung für die benachbarte Wohnanlage "Zuse-Höfe" hatte sich der Bauherr anlässlich eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt genau dazu verpflichtet. „Verträge sind einzuhalten. In der Frage des Erhalts des Zuse-Gebäudes gibt es von unserer Seite keine Zugeständnisse“, macht Bürgermeister Thomas Fehling noch einmal die Haltung der Kreisstadt deutlich. Das Ausmaß der Sanierungsansprüche hänge von der späteren Nutzung ab, die noch nicht näher bestimmt sei.

Das Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Produktionsgebäude in der Wehneberger Straße 4 diente zunächst der Tuchfabrik Rehn. Im vergangenen Jahrhundert fertigte Konrad Zuse hier seine ersten elektronischen Rechenmaschinen, die Vorläufer der heutigen Computer. Aus dieser Zeit stammt auch der umgangssprachliche Name „Zuse-Scheune“, offiziell damals das Zuse-Werk I. Auch die dahinter entstehenden neuen Wohnblocks verdanken diesem wichtigen Kapitel der Bad Hersfelder Stadtgeschichte ihren Namen: „Zuse-Höfe“. +++

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