Bewährungsstrafe

Urteil gegen 24-jährigen Asylbewerber wegen sexuellen Missbrauchs



01.06.2016 / BAD HERSFELD - Neun Monate Freiheitsstrafe mit einjähriger Bewährungszeit – so lautet das Urteil gegen einen 24-jährigen Asylbewerber, der sich wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Jugendschöffengericht in Bad Hersfeld verantworten musste. Der Mann aus Afghanistan hatte sich im vergangenen Dezember in der Flüchtlingsunterkunft in Rotenburg an einem ebenfalls dort wohnenden Flüchtlingsjungen vergangen.



Nach drei Sitzungstagen wurde der Prozess am gestrigen Dienstag mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung abgeschlossen. Zuvor äußerte sich ein psychiatrischer Gutachter zur Schuldfähigkeit des Angeklagten, der sich zur Frage nach seinem Motiv mehrfach auf eine Nervenkrankheit berufen hatte. Der Gutachter bestätigte eine bereits in der Vergangenheit diagnostizierte Schizophrenie, welche zur Tatzeit in behandelter Form vorgelegen habe. Dass diese die Steuerungsfähigkeit des 24-Jährigen eingeschränkt haben könnte, ließe sich weder belegen noch verneinen. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei damit nicht auszuschließen und wurde vom Gericht daher auch bei der Urteilsfindung berücksichtigt.

Beim Prozessbeginn am Montag der vergangenen Woche war die ursprüngliche Anklage des schweren sexuellen Missbrauchs auf einfachen Missbrauch reduziert worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mit dem neunjährigen Jungen in den Keller der Rotenburger Flüchtlingsunterkunft gegangen zu sein, wo es zu sexuellen Missbrauchshandlungen gekommen sei. Das Kind soll währenddessen mit dem Smartphone des 24-Jährigen gespielt haben.

Die Anhörung des Angeklagten folgte am gestrigen Montag. Mit Geduld und Fingerspitzengefühl sowie der Hilfe eines sehr guten Dolmetschers befragte Richterin Michaela Kilian-Bock den jungen Mann aus Afghanistan, der die Tat nach und nach in zahlreichen Details zugab. Er habe das Kind umarmt, geküsst und unsittlich berührt, was zur eigenen sexuellen Erregung geführt habe. Mehrfach sagte er, dies sei ein Fehler gewesen, den er bereue.

Aufgrund des Geständnisses musste der mittlerweile in Marburg lebende Flüchtlingsjunge, der ebenfalls zur Verhandlung erschienen war, nicht vor Gericht aussagen. Auch auf die Vernehmung weiterer Zeugen konnte mit Einverständnis des Angeklagten verzichtet werden, sodass der Prozess schneller zu einem Ende kam, als im Vorfeld zu erwarten war. Nach dem Urteilsspruch wurde der Haftbefehl gegen den 24-Jährigen, der seit der Tat in Kassel in Untersuchungshaft saß, aufgehoben. Er wird nun erneut in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht  (Kristina Marth)  +++

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