Mischformen sind erlaubt

Deswegen dürfen im Bermuda-Dreieck nun doch Cafés und Imbisse eröffnen

Das Bermudadreieck: Laut Bebauungsplan war es hier eigentlich verboten, weitere Gastwirtschaften zu eröffnen. Doch nun machen Imbisse und Cafés auf. Warum?
Fotos: Suria Reiche

28.05.2016 / FULDA - Im Fuldaer "Bermuda-Dreieck" hat sich einiges getan. Der Stadtmetzger ist in den ehemaligen Jack-Wolfskin-Laden gezogen. Ein bisschen weiter unten in der Karlstraße hat zwischen Bars und Cafés ein Asia-Imbiss aufgemacht. Und dort, wo vor kurzer Zeit noch Postkarten und Co. in der "Galerie zum Kleinen Mann" verkauft wurden, könnte schon bald der Süßwarenhersteller "Viba" einziehen. Auch er will ein Café im Laden integrieren. Der ein oder andere fragt sich nun, ob da alles mit rechten Dingen zugeht. Immerhin war es doch bis vor Kurzem untersagt, im "Bermuda-Dreieck" weitere Schank- oder Speisewirtschaften zu  eröffnen. 



Grund für dieses Verbot war der Bebauungsplan Nr. 142 vom 23. März 2000. In ihm wurde die Errichtung weiterer Wirtschaften planungsrechtlich verboten, weil die Stadt das Bestreben hatte, die Lärmbelastungen für Anwohner - vor allem in den Abend- und Nachtstunden - in Grenzen zu halten. "In den vergangenen 15 Jahren wurde dieser Bebauungsplan konsequent angewandt, und alle Versuche, weitere Gaststätten zu etablieren, wurden baurechtlich abgewehrt", heißt es aus der Pressestelle der Stadt.

Was ist nun passiert, dass es plötzlich weitere Cafés und Restaurants geben darf? "Leerstand" ist hier das Stichwort. Denn dieser macht eine Innenstadt nicht unbedingt attraktiver. Auch deswegen ist in jüngerer Zeit eine Entwicklung aufgetreten: "Die Grenze zwischen Laden und Schank- beziehungsweise Speisegaststätten verschwimmt langsam."

Konkret heißt das, dass Mischformen mit Beschreibungen wie "Ladengeschäft mit Verkostung" auftreten. Auch der kleine Spanier "Casa Espana" zählt dazu. Bauaufsicht und Stadtplanungsamt haben in enger Abstimmung bestimmt, dass diese Mischformen erlaubt sind, sofern sich die Öffnungszeiten an den klassischen Ladenöffnungszeiten orientieren und im Grundriss zu erkennen ist, dass der Ladenanteil überwiegt. "Unter diesen Bedingungen sind Auswirkungen wie nächtlicher Lärm nicht zu befürchten."



Sollten Läden wie der Stadtmetzger oder das Café in der Schokolaterie - sollte sie eröffnen - sich nicht an diese Abmachung halten und ihre Öffnungszeiten in die Abendstunden oder aufs Wochenende ausweiten, würde das eine Unzulässigkeit bedeuten, weil das Objekt dann nicht als Laden sondern als Gaststätte anzusprechen wäre. (Suria Reiche) +++

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