Bewerbungsverfahren läuft
Land sucht Dienstleister für Luftrettung - Bleibt Christoph 28 in ADAC-Hand?
Fotos: Christian P. Stadtfeld / Hendrik Urbin / O|N-Archiv
25.04.2016 / FULDA -
Der Luftrettungsstandort in Fulda wird neu ausgeschrieben. Darüber hat OSTHESSEN|NEWS schon mehrfach berichtet. Mitte April hat das Land Hessen die zwölfseitige, europaweite Ausschreibung veröffentlicht. "Der Betrieb des Rettungshubschraubers 'Christoph 28' und die Durchführung der Luftrettung in Fulda soll für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026 neu vergeben werden", heißt es wörtlich in dem Papier. Seit über 30 Jahren startet und landet der "Gelbe Engel" am Klinikum Fulda. Betrieben wird die 5,5 Millionen Euro teure Maschine seitdem von der ADAC Luftrettung und den beiden Kooperationspartnern Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Fulda und Klinikum Fulda (Klinik für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin). Wenn es nach den regional Verantwortlichen geht, soll diese "erfolgreiche Dreierkonstellation" auch in Zukunft so bleiben.
Ein entscheidender Punkt, der sich wie ein roter Faden durch die Ausschreibung zieht, ist das Thema Qualität. Gefordert werden Nachweise über ein Qualitätsmanagement, über die fachliche Eignung und langjährige Erfahrungen des Personals. Auch für den Helikopter gibt es klare Vorgaben: "Als Rettungshubschrauber sowie als Ersatzmaschine muss ein Baumuster zum Einsatz kommen, das uneingeschränkt in der Primärrettung verwendbar ist und auch hinsichtlich Lärm- und Schadstoffemissionen sowie Betriebs- und Wartungskosten optimale Bedingungen erfüllt." Der Bewerber muss nachweisen, dass ein Hubschrauber vom Typ Eurocopter EC 135 (ab Baureihe P2) oder ein vergleichbares Modell - und nicht älter als zehn Jahre - eingesetzt wird.
Die Genehmigung des Landeplatzes am Klinikum Fulda beruht unter anderem auf einem Lärmschutzgutachten, "welches für Flugbewegungen mit einer EC 135 P 2 erstellt wurde. Die Lärmbelastung durch die EC 135 P 2 befindet sich danach noch unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle", definiert das Land Hessen die Einschränkungen. Wer im Bewerbungsverfahren punkten will, muss über zwei vergleichbare Referenzen in der Luftrettung (aus den letzten fünf Jahren) verfügen.