Kein Prozess nach Autorennen
AMG-Fahrer bekommt acht Monate auf Bewährung - "Fahrlässige Tötung"
Archivfotos: Julius Böhm
15.04.2016 / FULDA -
Es war vermutlich ein illegales Autorennen, das einen 32-Jährigen aus Lauterbach (Vogelsbergkreis) das Leben kostete. Er raste mit seinem Audi R8 auf der Petersberger Straße in Fulda gegen eine Haustreppe, wurde aus dem Auto geschleudert und verstarb wenig später. Der Prozess gegen den 31-Jährigen Fahrer des zweiten beteiligten Wagens sollte Anfang Mai beginnen - nun hat die Verteidigung den Einspruch gegen den Strafantrag zurückgezogen. Vor Gericht wird es demnach keine Verhandlung geben.
Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft Fulda einen Strafbefehl gegen den 31-Jährigen erlassen. "Ein Strafbefehl ist eine Art schriftliches Urteil, bei dem kein Prozess nötig ist", erklärt Richter Christoph Mangelsdorf, Pressesprecher des Fuldaer Amtsgerichts, das Vorgehen, "der Strafbefehl hat die Wirkung eines Urteils, wenn dagegen kein Einspruch erhoben wird. Das Strafmaß und die Angemessenheit wird natürlich richterlich geprüft."
Acht Monate Haftstrafe auf Bewährung und der Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr hatte das Gericht vorgeschlagen. Mitte Februar ging der Einspruch der Verteidigung des 31-Jährigen ein. "Damit wurde ein Verhandlungstermin angesetzt, doch am 7. April kam ein Fax, in dem der Einspruch zurückgezogen wurde - das Urteil des Strafbefehls ist somit rechtskräftig", erklärt Mangelsdorf. Der vorläufige Einspruch sei häufig ein Schritt, um Zeit bei der Aufarbeitung der Rechtslage zu gewinnen.
Tödliches Autorennen