Beratung bei Beitragssteigerungen

Verbraucherzentrale Hessen: Private Krankenversicherung im Alter oft nicht ausreichend


Symbolbild

04.04.2016 / FULDA - Viele privat Krankenversicherte haben zu Beginn des Jahres von ihrem Versicherungsunternehmen die Mitteilung erhalten, dass die Beiträge erhöht werden müssten – in manchen Fällen um dreißig Prozent und mehr. Wer den Beitrag nicht oder kaum mehr bezahlen kann, hat die Möglichkeit, bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln. Welche Tarife hierfür in Frage kommen und was beim Wechsel zu beachten ist, können Verbraucher bei der telefonischen oder persönlichen Beratung der Verbraucherzentrale Hessen vorab klären. Der nächste Beratungstermin in der Beratungsstelle Fulda, Karlstraße 2, findet am Dienstag, den 19.04.2016 von 10:00 Uhr bis 12:45 Uhr statt. Eine Terminvereinbarung unter (0661) 24 10 26 oder (069) 972010-900 ist erforderlich. Die Beratung kostet 40 Euro pro halbe Stunde.



Gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Versicherte das Recht, jederzeit bei ihrer Krankenversicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz und unter Anrechnung ihrer Altersrückstellungen zu wechseln. Dieses Recht in der Praxis wahrzunehmen, sei für Verbraucher leider oft nicht einfach. Die Versicherer böten in solchen Fällen oft nur Tarife mit einem höherem Selbstbehalt oder einer minimaler Ersparnis an.

Andererseits führe eine sehr große Ersparnis in der Regel auch zu nicht unerheblichen Einschränkungen bei den Leistungen. Erkrankte oder ältere Versicherte seien dann unter Umständen nicht mehr ausreichend versichert. Wer in einen sogenannten Unisex-Tarif wechselt, verliere zudem den Anspruch auf den Standardtarif der Rentner – ein möglicher „Notnagel“ im Alter. „Wir klären in der Beratung natürlich auch ab, ob es – je nach Alter, beruflicher und familiärer Situation – Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt“, sagt Martina Jansen von der Beratungsstelle Fulda der Verbraucherzentrale Hessen. +++

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