Kämpfer für Islamischen Staat?
SUNNAH-Moschee im Visier der Sicherheitsbehörden - "halten uns an geltendes Recht"
Alle Fotos: Christian P. Stadtfeld
24.03.2016 / FULDA -
In Hessen gibt es offenbar drei große Zentren für die Radikalisierung junger Muslime. Neben den bereits bekannten Orten Frankfurt am Main und Limburg soll auch Fulda dazu gehören. Dort beobachten die Sicherheitsbehörden den Verein "Muslime Fulda e.V." - er gehört zur Sunnah-Moschee - schon länger. Marco Krause, Sprecher des Innenministeriums in Wiesbaden, sagt am Montag auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS: "Die hessische Polizei hat die Stadt Fulda über ihre Erkenntnisse zur Sunnah-Moschee in Kenntnis gesetzt. Wir stehen in einem engen Informationsaustausch."
Marco Krause macht ebenfalls deutlich: "Sowohl dem Hessischen Landeskriminalamt als auch dem Landesamt für Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse über jihadistisch motivierte Ausreisen in das Kampfgebiet Syrien/Irak im Zusammenhang bzw. aus dem Umfeld der Sunnah-Moschee vor." Keine Ausreise, aber dennoch Rekrutierungsversuche? Verantwortliche des Vereins "Muslime Fulda e.V." waren für O|N telefonisch nicht erreichbar. In einer schriftlichen Erklärung auf der Website heißt es aber wörtlich: "Bei unseren Aktivitäten bewegen wir uns stets innerhalb des hier geltenden Rechts und gefährden dabei in keinster Weise die Ordnung, Sicherheit und Stabilität in diesem Land. Der Vorwurf, unser Ziel sei es, junge Muslime zum bewaffneten Kampf in Syrien zu bewegen, ist falsch."
Aufgefallen und ins Visier der Behörden geraten, war der Verein erstmals Ende 2011: "aufgrund seiner salafistischen Beeinflussung", so der Ministeriums-Sprecher. Damals wurden im Stadtgebiet - besonders am Universitätsplatz - regelmäßig Informationsstände zur bundesweiten Koranverteilaktion "Lies" aufgebaut. Zuletzt war das im Januar 2016 der Fall. Genehmigungsbehörde ist die Stadt Fulda. Deren Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dag Wehner (CDU) sagt dazu: "Wir haben keine rechtliche Möglichkeit, diese Verteilstände des Vereins zu verbieten." Es gebe keine schwerwiegenden Gründe für die Ablehnung. (Christian P. Stadtfeld). +++