Klasse statt Masse
Hochschule Fulda kann ab sofort eigenständiges Promotionsrecht beantragen
Foto: wissenschaft.hessen.de
19.03.2016 / FULDA -
Gemeinsam mit dem Präsidenten der Hochschule Fulda, Prof. Dr. Karim Khakzar, sowie seinem Kollegen von der Hochschule Darmstadt, Prof. Dr. Ralph Stengler, hat Wissenschaftsminister Boris Rhein die Richtlinien für das neue Promotionsrecht an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) vorgestellt. Sie regeln die Bedingungen für das im neuen Hochschulgesetz festgeschriebene Promotionsrecht für die HAWs.
Wissenschaftsminister Rhein erläuterte hierzu: „Seit heute können die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erstmals Anträge für die Verleihung des Promotionsrechts stellen. Damit ist Hessen das erste Land, das das Promotionsrecht für die forschungsstarken Bereiche der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften praktisch umgesetzt hat.“ Klasse statt Masse ist das Motto sowohl der Landesregierung als auch der HAWs beim neuen Promotionsrecht. Das bedeutet, dass ausschließlich solche Fachrichtungen für eine Promotion in Frage kommen, die eine bestimmte Forschungsstärke nachgewiesen haben.
Strenge Vorgaben sollen Qualität sicherstellen
Eine weitere Voraussetzung für die Zuerkennung des Promotionsrechts an eine HAW sei eine bestimmte Mindestanzahl an „forschungsstarken“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einer Fachrichtung, um Promovendinnen und Promovenden ein geeignetes wissenschaftliches Umfeld zu bieten. Als Untergrenze ist in der Richtlinie eine Zahl von zwölf forschungsstarken Professorinnen und Professoren einer Fachrichtung festgelegt. Künftig werden hierzu an den hessischen HAWs fachrichtungsbezogene „Promotionszentren“ als institutionelle und organisatorische Basis eingerichtet. Diese Zentren können auch gemeinsam von mehreren HAWs betrieben werden. Prof. Dr. Ralph Stengler, Vorsitzender der HAW Hessen, meinte dazu: „Wir planen an den hessischen HAWs bereits ganz konkret neue Promotionszentren; die auch hochschulübergreifend eingerichtet werden.“
Hochschule Fulda plant zunächst Anträge in drei Fachrichtungen
Laut Hochschulpräsident Khakzar plant die Hochschule Fulda das eigenständige Promotionsrecht zunächst für die Fachrichtungen „Soziale Arbeit“, „Gesundheits- und Pflegewissenschaften“ sowie „Globalisierung, Interkulturalität und Europäische Integration“ zu beantragen. Weitere Anträge aus dem Bereich Informatik und Logistik werden derzeit geprüft.
Ziel der Einführung des Promotionsrechts ist ein qualitativer und quantitativer Schub für die an den HAWs geleistete anwendungsbezogene Forschung, insbesondere in Kooperation mit technologie- und innovationsorientierten kleineren und mittleren Unternehmen des jeweiligen regionalen Einzugsbereichs. Die deutliche Erwartungshaltung der Landesregierung ist, dass für hochqualifizierte Masterabsolventinnen und -absolventen vermehrt Qualifizierungsstellen in der anwendungsbezogenen Forschung zur Verfügung stehen, wovon beide Seiten - Praxispartner wie Hochschulen – profitierten. Die entstehenden Promotionszentren sind zunächst für fünf Jahre genehmigt. Nach vier Jahren erfolgt eine Evaluation.
„Ich bin mir sicher, dass der hessische Weg, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu stärken, Vorbildcharakter haben wird. Ich kann die anderen Landesregierungen nur ermutigen, den hessischen Weg einzuschlagen. Das neue und bundesweit einmalige Promotionsrecht wird das Markenzeichen der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“, sagte Wissenschaftsminister Boris Rhein abschließend. +++