Nützlicher Helfer

DRK-Hausnotruf steuerlich absetzbar

DRK-Hausnotruf-Team Astrid Berting und Walter Fröhlich
Foto: DRK privat

20.02.2016 / FULDA - Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können steuerlich in Abzug gebracht werden, so ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 18/14). Bedingung ist, dass ein solches Notrufsystem innerhalb der Wohnung die Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt. Genau das erfüllt der Hausnotruf des DRK Fulda. Er ist als haushaltsnahe Dienstleistung (i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) anerkannt. Die Entscheidung der Bundesrichter bringt für viele - gerade im Hinblick auf die „nachgelagerte Besteuerung“ der Renten - eine Möglichkeit zur Minderung der Steuerschuld. Es empfiehlt sich, so die DRK, Aufwendungen für den Hausnotruf bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2015 geltend zu machen.



"Viele Bürgerinnen und Bürger in der Region nutzen bereits den Hausnotruf des DRK Fulda. Das Hausnotrufgerät wird in der Wohnung installiert. Durch die Anbindung an eine Notrufzentrale ist Hilfe rund um die Uhr gewährleistet. Das Drücken eines Funksenders – meist am Handgelenk getragen – genügt und ein Sprechkontakt wird hergestellt. Mit Eingang des Notrufs werden einem diensthabenden Mitarbeiter automatisch wesentliche Informationen zum Hausnotrufkunden am Bildschirm angezeigt. Neben Name und Adresse gehört hierzu auch ein individuell abgestimmter Hilfeplan. Darin ist u. a. festgehalten, welche Angehörigen im Notfall zu benachrichtigen sind. Ist der Notrufende nicht mehr in der Lage zu sprechen, ist dennoch klar, wo er sich befindet. Der Rettungsdienst kann alarmiert und zur Wohnanschrift geschickt werden", heißt es in der DRK Pressemitteilung. 

Informationen rund um das Angebot des DRK-Hausnotrufes erhalten Sie von unseren zertifizierten Mitarbeitern unter der Rufnummer 0661 90291-36 oder in unserem DRK-Knotenpunkt für Engagierte, Karlstraße 13 in Fulda. +++

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