Bargeldobergrenze von 5.000 Euro?
Es drohen massive Einschränkungen im Gebrauchtwagengeschäft
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12.02.2016 / REGION -
Die Bundesregierung plant Barzahlungen auf 5.000 Euro zu beschränken, als Maßnahme gegen Terror, Schwarzgeldgeschäfte und Steuerhinterziehung. Das stellt einige Branchen vor Probleme. Besonders der Gebrauchtwagenhandel werde hier massiv eingeschränkt, so Peter Kraus, Verkaufsleiter beim Autohaus Krah und Enders in Fulda.
„Man müsste dann ein Auto ja schon im Voraus per Überweisung bezahlen, ohne es jemals gesehen zu haben.“ Allerdings könne man die Seriosität eines Anbieters nur schwer prüfen. Das mache es Betrügern leicht, für ein und dasselbe Auto mehrmals zu kassieren und sich mit dem Geld einfach abzusetzen. „Es gäbe einfach keine Sicherheiten mehr.“ Wolle ein Kunde nicht in Vorkasse gehen, so müsse er mitunter lange Wartezeiten in Kauf nehmen. „Oft kauft man einen Gebrauchtwagen ja nicht in seinem Heimatort, sondern fährt Hunderte Kilometer weit.“ Dann müsse man im schlechtesten Fall die doppelte Strecke fahren oder sich ein Hotelzimmer nehmen, bis das Geld auf dem Konto des Händlers angekommen ist. „Die Flexibilität wäre einfach nicht mehr gegeben. Besonders das Auslandsgeschäft würde massiv erschwert.“ Sollte eine Bargeldobergrenze eingeführt werden, so hält Kraus Scheckzahlungen als Alternative für möglich.
Inhaber von Küchenstudios dürfte das geplante 5.000 Euro-Limit auch Kopfzerbrechen bereiten. Stefan Wilhelm von Reddy Küchen in Gelnhausen sieht die Pläne der Bundesregierung insbesondere mit Blick auf die Kunden kritisch. „Wir wollen unseren Kunden einen bestimmten Service bieten und ihnen entgegen kommen.“ Häufig würden Anzahlungen oder ganze Küchen in bar gezahlt. Es bestehe zwar die Möglichkeit, in Vorkasse zu gehen, nur würden den Kunden auch hier die nötigen Sicherheiten fehlen. Viele hätten Angst, ihr Geld bei möglichen Mängeln nicht zurückzubekommen. „Ohne Barzahlungen weiß ich nicht, wie kundenorientierte Arbeit möglich sein soll.“