Aufkleber "Oldtimerbazar Polska"
Schrottreifer Sattelzug auf der A 5 - 20 Tonnen Zahnpasta ungesichert
03.02.2016 / ALSFELD -
Ein Sattelzug mit polnischer Zulassung und starker Schieflage fiel am Montagvormittag einer Funkstreife der Autobahnpolizei Bad Hersfeld auf dem Parkplatzgelände der Rastanlage Berfa, an der Autobahn A5, auf. Bei einer anschließenden genaueren Kontrolle des Gespanns traten schwerwiegende technische Mängel am Sattelauflieger zu Tage. Wie sich nach Öffnung der Planen des Anhängers herausstellte, waren auch die geladenen 66 Paletten mit insgesamt über 20 Tonnen Zahnpasta, nahezu ungesichert befördert worden. Die Ladung war auf dem schiefliegenden Anhänger zudem bereits verrutscht und drückte in die unterdimensionierten Planenaufbauten des älteren Transportfahrzeuges.
Eine vorschriftsmäßige Nachsicherung der geladenen Zahncremetuben, beispielsweise mittels Gurten oder Ketten, war nicht möglich, da diese "weiche Ladung" bei Aufbringung der erforderlichen Sicherungskräfte zerstört worden wäre. Weil die eingesetzten Polizisten wegen mehrerer erkennbarer technischer Mängel die Verkehrssicherheit des kontrollierten Sattelzuges anzweifelten, wurde ein unabhängiger Verkehrsgutachter an den Kontrollort bestellt, um die Möglichkeit der Gestattung einer Weiterfahrt zu beurteilen.
Gemeinsam mit den Polizeibeamten stellte der Gutachter zahlreiche technische Mängel an dem überprüften Anhänger fest. Die Schieflage konnte mit einem Defekt an der Druckluftförderanlage sowie mit Beschädigungen an der Luftfederung und ausgeschlagenen Stoßdämpfern erklärt werden. Mehrere Bremsbeläge waren außerdem bis unter die Verschleißgrenze abgefahren.
Im entladenen Zustand konnte nach Einschätzung des Gutachters eine Weiterfahrt bis in die nächste geeignete Werkstatt gestattet werden, da insbesondere die Bremsleistung der technisch intakten Zugmaschine ausreichte, um den leeren Anhänger auf dieser kurzen Strecke sicher mitzuführen.
Das Alter des Anhängers und dessen technische Mängel ließen den Schluss zu, dass die Herkunft des Fahrzeuges mit einem auf dem Heck angebrachten Aufkleber in Verbindung stehen könnte. Der Aufkleber trug die Aufschrift "Oldtimerbazar Polska". Gegen den Halter wurde bei der Zentralen Bußgeldstelle Kassel ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung angeregt. Hierbei kann durch die Bußgeldstelle unter bestimmten Voraussetzungen das gesamte Transportentgelt eingefordert werden. Im vorliegenden Fall bewegte sich der Betrag im deutlich vierstelligen Bereich. +++