Verhandlung vor dem Amtsgericht

Volksverhetzung auf ON-Facebookseite: Zwei junge Männer verurteilt



26.11.2015 / FULDA - „Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ – dieser Anklage mussten sich am Donnerstagmittag zwei junge Männer wegen ihrer Kommentare auf der O|N-Facebookseite stellen. Richter Ulrich Jahn verurteilte die beiden jeweils zu einer Geldstrafe. Robert V. wegen "Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens" zu 1.000 Euro, Juri S. zu 750 Euro. Richter Ulrich Jahn hatte den Vorsitz bei der Verhandlung vor dem Fuldaer Amtsgericht.



Der 23-jährige Angeklagte Robert V. hatte am 21. August 2015 als Reaktion auf einen Artikel über die Ankunft der ersten Flüchtlinge in der Fuldaer Erstaufnahmeunterkunft ein „dickes Lagerfeuer, bestehend aus 500 Flüchtlingen“ gepostet. Sein 21-jähriger Bekannter antwortete in der öffentlich zugänglichen Unterhaltung: „Machen wir.“ Beide räumten ihre Kommentare ein und gaben sich vor Gericht äußerst einsichtig. Beide Verteidiger führten in ihren Argumentationen an, die jungen Männer hätten absolut unbedacht, ohne jeglichen politischen Hintergedanken und sich der Öffentlichkeit nicht bewusst gehandelt. Der Ältere habe für seinen Fehler bereits schwer bezahlt: Am Montag nach seinem Posting wurde er von seinem anonym bereits in Kenntnis gesetzten Chef fristlos gekündigt, eine Arbeitslosengeldsperre folgte.

Die Staatsanwaltschaft wollte dem Versuch der Verteidiger, die Beweggründe der beiden Angeklagten zu verharmlosen, nicht folgen. „Das als Spaß aufzufassen, da fehlt mir das Verständnis“, sagte Oberamtsanwältin Birgit Steinmüller in ihrem Plädoyer. Sie hatte in ihrem Plädoyer Strafen von 2.000 bzw. 1.800 Euro gefordert.

Richter Jahn sah es als erwiesen an, dass hier die Tatbestände der Volksverhetzung und der Störung des öffentlichen Friedens erfüllt worden sind. „Das Internet macht es leicht, seinen geistigen Müll zu verbreiten. Ob die Ankündigung ernst gemeint war oder nicht, spielt keine Rolle – in der Öffentlichkeit hätte diese Ansage von Brandstiftung, Tod oder möglicher Verletzung leicht ernstgenommen werden können." Die Verteidiger Egon Schütz und Christoph Hartmann kündigten bereits an, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft behält sich eine Prüfung vor. Nach eineinhalb Stunden war die Verhandlung beendet. (Anna Medlin) +++

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