Einsatz von Body-Cams

BAUER: „Hessen bundesweit Vorreiter bei Schulterkameras von Polizistinnen und Polizisten"



25.09.2015 / WIESBADEN - „Beim Einsatz von Schulterkameras, sogenannten Body-Cams, darf die Polizei künftig auch Ton aufzeichnen. Außerdem wird eine Pre-Recording-Funktion ermöglicht“, erläuterte Alexander Bauer, der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, den zentralen Inhalt des Gesetzes zur Änderung des Melderechts, des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Glückspielgesetzes. Der Einsatz spezieller Schulterkameras für die Polizei sei in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Offenbach höchst erfolgreich getestet worden und dann auf ganz Hessen ausgeweitet worden.



„Neben der bisher schon möglichen Bild- künftig auch die Tonaufzeichnung zu ermöglichen, ist die konsequente Ausweitung eines hervorragend geeigneten Instruments zum Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Hessen, das als erstes Bundesland die Body-Cam eingeführt hat, zeigt hier erneut seine Vorreiterrolle bei Polizeiausstattung und Gewaltprävention“, lobte der CDU-Politiker.

Die Body-Cam geht auf einen Vorschlag der hessischen Polizei zurück. Polizisten können damit über eine Fernbedienung am Handgelenk eine auf der Schulter angebrachte Kamera auslösen und in brenzligen Situationen mögliche Angreifer filmen. Die präventive und deeskalierende Wirkung ist enorm. Die Angriffe auf Polizisten hätten durch den Einsatz der neuen Technik spürbar vermindert werden können, erläuterte Bauer. Zusammen mit Tonaufzeichnungen könne die Situation künftig insgesamt noch besser dokumentiert und auch Beleidigungen besser festgehalten werden. Wer davon nicht schon abgeschreckt wird, der könne wenigstens leichter seiner Straftat überführt werden. „Hessen setzt sich außerdem für einen neuen ‚Schutzparagraphen 112‘ im Strafgesetzbuch ein. Diese Initiative und die Ausweitung der Möglichkeiten der Schulterkameras sind klare Zeichen: Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – sei sie körperlich oder verbal – ist kein Kavaliersdelikt und wird von uns nicht geduldet“, sagte Bauer.

„Vollzugskräfte der Zollverwaltung werden künftig unter den gleichen Voraussetzungen tätig werden können wie Beamte der Polizei“, lobte Bauer eine weitere Neuregelung, die durch das Gesetz geschaffen wird. „Wir haben die Anhörung genau ausgewertet und den ursprünglichen Gesetzentwurf nachjustiert. So haben wir nun noch eine Regelung mit aufgenommen, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beispielsweise von Personen möglich macht, die in Flüchtlingsunterkünften tätig sind“, erläuterte Bauer. Weitere Neuerungen des Gesetzes betreffen das Melderecht und eine Änderung im Glücksspielgesetz, die die Grundlage für die Einführung einer Umweltlotterie schafft.  +++

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