"Wolf bedroht Nutztiere"

Jagdgenossen wenden sich gegen geplante Einschränkungen der Jagd



24.09.2015 / REGION - Der Vorsitzender des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V. (VJEH) Armin Müller sieht das vom Grundgesetz geschützte Jagdrecht durch die geplanten Regelungen im derzeit diskutierten Entwurf einer Hessischen Jagdverordnung unzulässig eingeschränkt. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat den Entwurf einer Hessischen Jagdverordnung den Betroffenen zur Anhörung vorgelegt. Vorgesehen sind insbesondere weitreichende Jagdzeitenverkürzungen und -streichungen. Dabei ließe der Verordnungsentwurf keinerlei Begründung der beabsichtigten Änderungen und Neuregelungen erkennen. Es bliebe vollkommen offen, vor welchem Hintergrund die Änderungen vorgenommen werden sollen.



Jagd nicht einschränken

„Wir sehen keinerlei Bedarf der Einschränkung der Jagd – sei es durch Jagdzeitenverkürzungen oder anderweitige Einschränkungen der Bejagungsmöglichkeiten. Diese sind unnötig. Die Jägerschaft hat beispielsweise beim Rebhuhn in vorbildicher Art und Weise bewiesen, dass sie eigenverantwortlich auf Bestandsveränderungen reagiert und die Bejagung frühzeitig dann einstellt, wenn nicht ausreichend Wild vorhanden ist. Gleiches gilt für den Feldhasen, dessen Bestand seit Jahren von der Jägerschaft unter wissenschaftlicher Begleitung gezählt wird“, betont Müller. Ihrer Verantwortung würden die Jäger auch bei den übrigen Wildarten nachkommen, so dass es einer weitergehenden Einflussnahme durch den Staat nicht bedürfe. Es sei kein einziger Fall bekannt, in dem in Hessen in den letzten Jahrzehnten eine Wildart durch Bejagung landesweit oder auch nur in einem einzelnen Revier durch Bejagung ausgerottet worden wäre.

Überhöhte Wildbestände zurückführen

Weiter bestünde bei einzelnen, sich teilweise stark ausbreitenden Wildarten und in keiner Weise im Bestand bedrohten Wildarten die dringende Notwendigkeit, die Bestände auf einem adäquaten Niveau zu halten, teilweise sogar es darauf zurückzuführen. So sei beispielsweise die Bejagung von Graugänsen, Dachsen und Rabenkrähen, deren Jagdzeiten durch die Änderungen in der Verordnung eingeschränkt werden sollen, zur Wildschadensvermeidung unerlässlich. Die so genannte Prädatorenbejagung, also die Bejagung von „Räubern“, wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Mardern und Wieseln, sei zum Schutz gefährdeter Wildarten insbesondere des Niederwildes unerlässlich. Auch deren Jagdzeiten sollen nach Ansicht der Landesregierung teilweise deutlich verkürzt, teilweise gestrichen werden.

Es könne nicht angehen, dass einerseits die schwindenden Hasen- und Rebhuhnbestände beklagt werden, andererseits aber die Bejagung der Wildarten, die diese Bestandsreduktion (mit-)verursacht haben, zukünftig erschwert werden soll, so Müller. Anlässlich des Abends der Agrarwirtschaft im Hessischen Landtag überreichte Müller Staatsministerin Hinz fast 4.000 Unterschriften betroffener Grundeigentümer, Landwirte und Jäger, die sich ebenso gegen Einschränkungen der Jagd wenden.

Wolf bedroht Nutztiere und heimische Wildbestände

Daneben spricht sich der VJEH gegen die Rückkehr des Wolfes nach Hessen aus. Demgegenüber hat erst jüngst Staatsministerin Hinz (HMUKLV) den Wolf in Hessen willkommen geheißen und ein hessisches Wolfsmanagement vorgestellt. "Der nach Deutschland zuwandernde Wolf trifft indes auf eine Kulturlandschaft, für die dieses Raubtier seit geraumer Zeit völlig fremd ist. Der unregulierte Auftritt des Wolfes greift in Gesellschaft und Kulturlandschaft ein und bedroht insbesondere Nutztiere und heimische Wildbestände. Von den Auswirkungen sind daher gerade die Inhaber des Jagdrechts also die Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer unmittelbar und vorrangig auch wirtschaftlich betroffen", so der VJEH. Der VJEH vertritt die Rechte und Belange von circa 300.000 Jagdgenossen. Er fordert:

1. "Der Wolf ist europaweit in einem günstigen Erhaltungszustand. Deutschland hat deshalb keine Verpflichtung zum besonderen Schutz des Wolfes. Der Wolf muss dem Jagdrecht unterstellt werden. Dafür sind die bundes- und europarechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

2. Sämtliche wirtschaftlichen Nachteile, insbesondere der Jagdrechtsinhaber und Nutztierhalter, die durch den Auftritt des Wolfes entstehen, müssen vom Staat dauerhaft, vollumfänglich und rechtssicher ausgeglichen werden.

3. Der Auftritt des Wolfes in Deutschland darf nicht weiterhin ungesteuert erfolgen. Ein bundesweites Monitoring ist erforderlich. Die Vertreter der Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber müssen zwingend und gleichberechtigt an Managementplänen über den Umgang mit dem Wolf in Deutschland mitwirken".

Allein dann sei – wenn schon der Wolf wieder zuwandert – die notwendige Akzeptanz bei den hiervon Betroffenen zu erreichen, erläutert Müller. +++

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