Gütetermin am Landgericht
Meinung oder Werbung? Arztgemeinschaft klagt gegen Kollegen
15.07.2015 / FULDA -
Vor dem Fuldaer Landgericht trafen sich am Mittwochvormittag Konkurrenten, die sich „eigentlich gut verstehen“, wie sie einander im Sitzungssaal V versicherten. Es geht um die Äußerungen eines bekannten Fuldaer Arztes, der sich - auf einer von ihm bezahlten Werbefläche in der örtlichen Zeitung – zur Situation der medizinischen Notwendigkeit und Qualität von Operationen geäußert hatte.
Er behauptete dort, „dass Ärzte, die nicht im reinen Anstellungsverhältnis im Krankenhaus arbeiten, immer der größten Versuchung unterlägen, durch mehr Operationen mehr zu verdienen“ und „dass es nicht selten Praxisärzte gibt, die an drei oder mehreren Krankenhäusern operieren, damit sie ihre Erlöse maximieren. Nach der Qualität dieser Versorgung fragt keiner“.
Der die Klägerin vertretende Rechtsanwalt Dirk Hartmann erklärte: „Es geht nicht um ein Verbot der Meinung. Die Äußerung ist subjektiv verständlich, objektiv aber nicht zutreffend.“ Seine Mandantschaft sieht sich im Wettbewerb durch die Äußerung benachteiligt.
Da es am Mittwoch zu keiner gütlichen Einigung kam, wird der Zivilprozess fortgesetzt. (Anna Medlin)+++