Kalb von Wolf gerissen?
Wie verhalten sich Tierhalter richtig?
Foto: Rudolpho Duba / pixelio.de
29.05.2015 / LEIMBACH / THÜRINGEN -
In der Gemeinde Leimbach (Thüringen) wurde am 26. Mai vermutlich ein Kalb von einem Wolf gerissen. Zumindest konnte der Rissgutachter einen Wolfriss nicht ausschließen. Der betroffene Landwirt kann deshalb mit einer Entschädigung rechnen. Somit ist im Wartburgkreis der vermutlich erste Wolfriss eines Nutztiers eingetreten. Seit längerem gibt es Wolfnachweise in angrenzenden Gebieten, wie z.B. auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf.
Aus diesem aktuellem Anlass möchte das Umweltamt Wartburgkreis über die Vorgehensweise informieren, falls ein Riss mit Anzeichen, die auf Wolf oder Luchs als Verursacher hindeuten, entdeckt wird. Beide Tierarten sind gesetzlich streng geschützt und dürfen deshalb ganzjährig nicht verfolgt oder gejagt werden. Es besteht aber die Möglichkeit – unter bestimmten Bedingungen - den Schaden an Nutztieren durch das Land zu 100 % ersetzt zu bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass durch einen der drei in Thüringen bestellten Rissgutachter der Wolf als Verursacher bestätigt wurde. Diese Verfahrensweise wurde bereits im Rahmen des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Managementplanes für den Wolf in Thüringen festgelegt.
Wird ein Riss entdeckt, der von Wolf oder Luchs stammen könnte, sind folgende Punkte zu beachten:
2. Kadaver abdecken (um weitere Übergriffe von Vögeln oder ähnlichem zu verhindern)
3. Sonst keine Veränderungen vor Ort vornehmen (Spuren nicht beseitigen). +++