Gemeinsame Erklärung

Drei Bürgermeister gegen Windvorrangflächen am Sängers- und Strangelsberg



27.04.2015 / SCHLITZ, BAD SALZSCHLIRF, GROSSENLÜDER - In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Rathauschefs von Großenlüder, Schlitz und Bad Salzschlirf gegen die Windvorrangflächen in ihrem Gebiet, die wir hier im WORTLAUT veröffentlichen:
 
"Wir, die Bürgermeister Matthias Kübel (Bad Salzschlirf), Werner Dietrich (Großenlüder) und Hans- Jürgen Schäfer (Schlitz) unterstreichen mit dieser gemeinsamen Erklärung unsere Ablehnung der geplanten Windvorrangfläche FD_32 am Sängersberg sowie am Strangelsberg und der Fläche am Melmberg. Im Rahmen der 2. Offenlegung des Teilregionalplans des Regierungspräsidiums Kassel wird daher eine negative, d.h. ablehnende Stellungnahme abgegeben, die sich im Wesentlichen wie folgt begründet:

- Die Vorrangfläche FD_32 betrifft einen sehr sensiblen Naturraum. Die Hausberge der drei Anrainerkommunen des Sängersberges und des Strangelsberges dürfen nicht zerstört werden; der unverzichtbare und begrenzte Naherholungsraum, der Wald als Heilraum muss erhalten bleiben und ist gerade für den Kurort Bad Salzschlirf von existenzieller Bedeutung.

- Windkraftanlagen am Sängersberg und am Strangelsberg würden auch archäologisch wertvolle, keltische Siedlungsgebiete zerstören. Die bislang nur ansatzweise erforschte Siedlungsgeschichte der Höhenzüge würde unwiederbringlich zerstört.

- Die Vorrangfläche FD_23 bedroht die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Kurortes Bad Salzschlirf durch zahlreiche Beeinträchtigungen kurspezifischer Belange (Terrainkurwege, Unversehrtheit der Natur, Beeinträchtigung des Kurortcharakters durch Industrieanlagen).

- Windkraftanlagen im betroffenen Gebiet zerstören die einmalige Kulturlandschaft rund um den Sängersberg. Die denkmalgeschützten Gebiete der Gemeinde Bad Salzschlirf (Jugendstil) und der Burgenstadt Schlitz würden empfindlich in ihrer Ensemblewirkung gestört. Der Weidstücker Hof oberhalb von Eichenau würde als Reiterhof sowie expandierender Pferdesport- und Gastronomiebetrieb mit Übernachtung erheblich und nachhaltig in seinem Bestand und seiner Entwicklung beeinträchtig.

- Der Schutzradius von 15 km um das Großenlüderer Funkfeuer nach ICAO EUR DOC 015 (Flugnavigationsanlage, zivil wie militärisch genutzt) darf nicht aufgeweicht und durchlöchert werden; er muss auch und gerade im Sinne der Flugsicherheit sowie der Sicherheit der Wohnbevölkerung vor Abstürzen durchgesetzt werden.

- Die Auswirkungen von durch Windkraftanlagen ausgehender Infraschall und Schlagschatten auf den Menschen sind nicht im Sinne des BImSchG geklärt bzw. beantwortet.

- Die vorgesehene Vorrangfläche FD_32 des RP Kassel sowie die Fläche des RP Gießen „Am Melmberg“ widerspricht deutlichen und rechtskräftigen Vorgaben des Flächennutzungsplans der Stadt Schlitz. Die hier konkretisierte Planungshoheit der Stadt Schlitz, die die Zustimmung der Gemeinden Bad Salzschlirf und Großenlüder gefunden hat, darf durch die Regionalplanung nicht unterlaufen, nicht aufgehoben werden!

- Die Gemeinden Bad Salzschlirf, Großenlüder und die Stadt Schlitz tragen durch zahlreiche Standorte regenerativer Energien (Biogasanlagen, Photovoltaik, bereits vorhandener Windpark in Schlitz-Rimbach) bereits einen großen Anteil an der Energiewende, der einher geht mit einem bereits heute großen Flächenverbrauch. Eine weitere, zusätzliche Belastung durch Windkraftanlagen ist weder vertretbar noch hinnehmbar (gleichmäßige Verteilung der Lasten der Energiewende, Vermeidung von Überbelastungen).

Die von den politischen Gremien jeweils beschlossene Ablehnung zum Vorranggebiet FD 32 und Melmberg sowie die von der Bürgerinitiative Bad Salzschlirf vorgebrachten Ablehnungsgründe werden von uns ausdrücklich mitgetragen. Aus den genannten Gründen erklären wir, die Bürgermeister der Gemeinden Bad Salzschlirf, Großenlüder und der Stadt Schlitz, unsere einhellige Ablehnung und fordern die zuständigen Regierungspräsidien auf, die Planungen der Vorranggebiete aus den vorgenannten Gründen zurück zu nehmen. Die heimischen Landtagsabgeordneten sowie der Landrat des Landkreises Fulda und der Kreistag Fulda werden gebeten, die von Ihnen zugesagte Unterstützung unserer Gemeinden/ der Stadt Schlitz in dieser Angelegenheit einzulösen und umzusetzen.

gez. Matthias Kübel gez. Werner Dietrich gez. Hans- Jürgen Schäfer

Matthias Kübel Werner Dietrich Hans- Jürgen Schäfer
Gemeinde Bad Salzschlirf Gemeinde Großenlüder Stadt Schlitz +++

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