DGB-Mittelhessen

Fast 1500 Vollzeitbeschäftigte im Vogelsberg werden vom Mindestlohn profitieren


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19.12.2014 / VOGELSBERG - Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit im Vogelsberg nahezu 1500 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat*). Das heißt: 8 Prozent der ca. 18.000 Vollzeitbeschäftigten werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren. Der DGB geht davon aus, dass bei den Teilzeitbeschäftigten und insbesondere bei den Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Landesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.



Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in der Region. Während 4 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 17,5 Prozent. DGB-Regionsgeschäftsführer Matthias Körner ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. „Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“, sagt Körner Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so der DGB Vertreter.

Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Matthias Körner weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können. Mehr Informationen zum Mindestlohn unter www.mindestlohn.de +++

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