Gefährdungen frühzeitig erkennen

Fachstelle im Jugendamt schulte 113 Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen

Teilnehmerinnen der diesjährigen Schulung und Referentinnen Ulrike Schütz (1. von rechts) und Annegret Schulte (3. von rechts) vom Kinderschutzbund Marburg.
Foto: Jugendamt Vogelsbergkreis

31.10.2014 / VOGELSBERGKREIS - Der Förderauftrag des Kindergartens umfasst in erster Linie die Erziehung, Bildung und Betreuung jedes Kindes, das sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit weiterentwickeln soll. Doch neben diesem gesetzlich festgeschriebenen Dreigestirn definiert das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verbindliche Verfahrensschritte für Kitas, die bei Verdacht auf eine drohende oder bestehende Beeinträchtigung des Kindeswohls umzusetzen sind. Denn noch immer erleiden Kinder in ihrem Elternhaus Vernachlässigung und Gewalt.



Kita-Fachkräfte sind verpflichtet, Anhaltspunkten einer Gefährdung nachzugehen und professionell zu handeln. So festgeschrieben im § 8a des SGB VIII.
Jugenddezernent Peter Zielinski stellt die wertvolle Arbeit der Fachstelle für Kindertageseinrichtungen heraus und betont: „Wirksamer Kinderschutz als Teil des umfassenden Präventionsansatzes bedeutet, mögliche Gefährdungen frühzeitig und professionell zu erkennen.“

Seit 2008 unterstützt die Fachstelle im Jugendamt mit einer jährlichen Fortbildung diese anspruchsvolle Aufgabe der Kita-Fachkräfte. An dem Fortbildungsangebot nahmen bislang 113 Leiterinnen/Erzieherinnen aus 40 Kitas des Vogelsbergkreises teil. Das Seminar, seit sechs Jahren geleitet von Ulrike Schütz und Annegret Schulte, die beide beim Kinderschutzbund in Marburg tätig sind, vermittelt Kenntnisse darüber, eine drohende oder bestehende Beeinträchtigung des Kindeswohls zu erkennen, Gefährdungslagen und Beeinträchtigungen angemessen zu beurteilen und auf Grundlage der Beurteilung dann auch zum Wohle des betreffenden Kindes zu handeln.

Während der dreitägigen Veranstaltungen werden die Grundbedürfnisse von Kindern, Erscheinungsformen von Beeinträchtigungen wie körperliche Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuelle Gewalt detailliert erarbeitet. Außerdem geht es um die angemessene Einschätzung der Gefährdung – unter Einbeziehung einer externen Kinderschutzfachkraft – und nicht zuletzt vor allem um das Finden von Handlungsoptionen, die einem Kind und seiner Familie helfen.

Wegen der großen Nachfrage wird auch im kommenden Jahr wieder eine entsprechende Fortbildung angeboten. Für Rückfragen und nähere Informationen steht die Fachstelle für Kindertageseinrichtungen im Jugendamt in Lauterbach, Monika Lein und Claudia Pelinka, gerne telefonisch unter 06641/977-419 oder 977-441 zur Verfügung. +++

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