Lehrer als Wiederholungstäter
"Verliebter" Pädagoge verfolgt Schülerin monatelang
Foto: Martin Schemm/ pixelio
24.10.2014 / FULDA -
In einer Schule im Landkreis Fulda herrscht Aufregung, obwohl gerade Herbstferien sind. Ein Lehrer, der unter anderem katholische Religion unterrichtet, hat eine Schülerin über Monate hinweg gestalkt, ihr "seine Liebe" gestanden und sie immer heftiger bedrängt, sich mit ihm zu verabreden. Das Mädchen in der Pubertät vertraute sich schließlich verängstigt einer Lehrkraft an. Mittlerweile steht zweifelsfrei fest: dieses schwerwiegende Fehlverhalten des Mannes war nicht das erste dieser Art. Der betreffende Lehrer ist wegen der gleichen Vorwürfe bereits an anderen Schulen in- und außerhalb des Kreises auffällig geworden. Nachdem er bereits damals ein Mädchen belästigt hatte, ist er an die jetzige Schule versetzt worden.
Mit den Vorwürfen des Mädchens konfrontiert, hat der betreffende Lehrer den Sachverhalt eingeräumt und als Grund eine psychische Erkrankung angegeben, wegen der er sich in Behandlung begeben wolle. Die Eltern des Mädchens haben wohl aus Rücksicht auf ihre Tochter darauf verzichtet, Anzeige gegen den Lehrer zu erstatten. Bei Stalking handelt es sich mittlerweile zwar um ein auch strafrechtlich relevantes Delikt. Allerdings wäre eine Anzeige die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung, es ist ein so genanntes Antrags-, kein Offizialdelikt. Disziplinarrechtlich wird zunächst gegen den Mann ermittelt.
Besonders brisant wird dieser Fall dadurch, dass sich die Schulleitung nicht vordringlich für die Aufklärung dieses pädagogisches "No-gos" interessiert und dafür Sorge trägt, dass der Betreffende nicht mehr mit Kindern in Kontakt kommt, sondern ausschließlich darüber besorgt zu sein scheint, dass der Fall in die Öffentlichkeit gelangt und der "gute Ruf der Schule" Schaden nehmen könnte. So soll der Schulleiter dem Opfer und weiteren "Mitwissern" ausdrücklich Stillschweigen nach außen abverlangt haben. Das Mädchen musste seinem Verfolger noch bis vor den Herbstferien in der Schule begegnen. Als sie in ihrer Not einen Vertrauenslehrer darüber informierte, soll dieser ihr geraten haben, "nicht in der Schule herumzulaufen, sondern sich direkt in ihr Klassenzimmer zu begeben".
Der Pressesprecher des Kultusministerium Stefan Löwer erklärte auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS, das Ministerium als Dienstherr des Lehrers müsse "rechtssicher handeln" und zunächst das Ergebnis der internen Ermittlungen abwarten. Den sicher berechtigten Sorgen der Eltern um ihre Kinder werde dabei natürlich Rechnung getragen und die "zur Verfügung stehenden Instrumente" angewandt.
Schulamtsleiter Stephan Schmidt meldete sich inzwischen ein zweites Mal bei uns, nachdem er Akteneinsicht genommen hatte. "Der Mann ist definitiv kein unbeschriebenes Blatt", sagte Schmidt. Er sei selbst erschrocken, als er feststellen musste, dass der betreffende Lehrer bereits an mehreren Schulen im Landkreis Fulda einschlägig aufgefallen und deshalb versetzt worden sei. Bereits 2007 sei verfügt worden, dass dieser Lehrer nur noch in der Verwaltung eingesetzt werden dürfe. Die Frage, warum diesem Mann erneut Kinder anvertraut wurden, ist bis jetzt ungeklärt.+++ Carla Ihle Becker