„Die Stromautobahn SuedLink schafft Versorgungsicherheit"

Grüne Energie- und Umweltminister stehen hinter raschem Netzausbau


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09.10.2014 / REGION - „Der notwendige Netzausbau von Nord- nach Süddeutschland darf nicht von Bayern torpediert werden.“ Das machen die für Energie und Umwelt zuständigen Minister Schleswig-Holsteins, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Hessens und Baden-Württembergs in einer gemeinsamen Erklärung deutlich. Darin bekräftigen sie ihre Zustimmung zum Stromnetzausbau und sprechen sich insbesondere für die die umstrittene Stromtrasse SuedLink aus, deren einer Arm von Wilster (Schleswig Holstein) nach Grafenrheinfeld (Bayern) führen soll. Alle fünf Länder und Bayern sind von SuedLink betroffen.



Die grünen Minister Robert Habeck, Stefan Wenzel, Johannes Remmel, Tarek Al-Wazir und Franz Untersteller forderten Bayern und Ministerpräsident Horst Seehofer auf, sich an die Vereinbarungen zu halten und die Planungen für SuedLink nicht länger zu torpedieren.

„Die aktuellen Bestrebungen des bayerischen Ministerpräsidenten, das Projekt SuedLink generell in Frage zu stellen, sind ein verantwortungsloser Angriff auf die Energiewende und die Versorgungssicherheit in Deutschland“, heißt es in der Erklärung, die auch an den für Energie zuständigen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gerichtet ist. Die fünf Minister fordern die Bundesregierung auf, bei SuedLink jetzt zügig in die Konkretisierung der Planungen einzusteigen und das Projekt nicht länger aufzuschieben. Dazu gehöre selbstverständlich die frühzeitige und zeitgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung.

Des weiteren sprachen sich die Minister dafür aus, für Gleichstromleitungen zeitnah Teilerdverkabelung als gleichberechtigte Planungsalternative zuzulassen. In der Gleichstromtechnik sind Erdverkabelungen schon heute technisch umsetzbar. Die Netzbetreiber sollen nach Ansicht der fünf Minister in die Lage versetzt werden, die jeweils für den Planungsabschnitt geeignetere Technik zu beantragen. Wo Erdkabel die bessere Alternative und zugleich technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind, darf Bundesrecht dem nicht länger im Wege stehen. +++

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