Schlossgarten-Fall

Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts rechtsgültig


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30.09.2014 / FULDA - Das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Fulda gegen den 17 Jahre alten Angeklagten, der am 19.06.2013 auf dem Fußgängerweg entlang des Schulgrundstücks der Winfriedschule mit einem Zündkerzenschlüssel mehrfach auf eine Frau eingeschlagen und ihr zusammen mit einem 19 Jahre alte Bekannten Euro 30,00 sowie Hörnchen und ein Getränk weggenommen hat, ist rechtskräftig.



Der Schüler aus Fulda wurde am 20.01.2014 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr über die Revision des Angeklagten entschieden und diese mit Beschluss vom 17.09.2014 (Aktenzeichen: 2 StR 151/14) als unbegründet verworfen, weil – so die Begründung des 2. Strafsenats – die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

Das Urteil gegen den 19 Jahre alten Mittäter ist bereits seit Januar 2014 rechtskräftig. Dieser wurde von der 2. Strafkammer wegen Beihilfe zum schweren Raub zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Er hat das Urteil akzeptiert und keine Revision eingelegt.+++



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