Michael Brand ist dagegen

Widerspruch statt Zustimmung: Diana Stolz drängt auf neue Organspenderegel

"Wir müssen es den Menschen einfach machen, ihre positive Einstellung zur Organspende auch wirksam zu machen. Mit der Widerspruchslösung wird diese Entscheidung für das Leben anderer einfach umsetzbar."
Symbolfoto: Pixabay

08.05.2026 / WIESBADEN - Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben heute in der Bundespressekonferenz einen neuen Vorschlag zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende vorgestellt. Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) unterstützt diesen Ansatz. Sie erklärte, dass jeder Mensch plötzlich in die Situation kommen könne, ein lebenswichtiges Spenderorgan zu benötigen. Deshalb sei es wichtig, dass der persönliche Wille klar und unkompliziert festgehalten werden könne.



Stolz spricht sich dafür aus, statt des bisherigen Organspenderegisters ein "Widerspruchsregister" einzuführen. Dort könnten Menschen eintragen lassen, wenn sie keine Organspende wünschen. Wer nicht widerspricht, würde automatisch als Spender gelten.

In Hessen haben 2025 63 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. In den Jahren 2023 und 2024 war es zu einer deutlichen Steigerung der Zahl der Organspender in Hessen gekommen. In 2025 bewegten sich die Zahlen wieder auf dem Niveau der Jahre davor. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 warteten 601 Patientinnen und Patienten dennoch auf ein Spenderorgan.

"Ja zur Organspende"

"Wir müssen es den Menschen einfach machen, ihre positive Einstellung zur Organspende auch wirksam zu machen. Mit der Widerspruchslösung wird diese Entscheidung für das Leben anderer einfach umsetzbar. ​Gleichzeitig muss auch ein Nein akzeptiert und einfach dokumentiert werden. Ich schlage daher vor, das Organspenderegister in ein Widerspruchsregister umzuwandeln", so Stolz.

Dabei betont die Ministerin: "Die Frage ist doch, von was wir als Gesellschaft im Grundsatz ausgehen. Hier bin ich klar für den Grundsatz des "Ja zur Organspende". Wer Nein sagen will, soll das natürlich klar und einfach tun können. Wir setzen auf Aufklärung, nicht auf Druck. Ein dokumentiertes Nein ist genauso zu respektieren wie ein Ja. Die Widerspruchslösung und ein einheitliches Widerspruchsregister machen es für die Menschen selber, die Angehörigen, aber auch die Ärzte einfacher."

Bundestagsabgeordneter Michael Brand spricht sich gegen die Widerspruchslösung

Der osthessische Bundestagsabgeordnete Michael Brand ist einer der Initiatoren eines fraktionsübergreifenden Antrags im Deutschen Bundestag zum Ausbau der freiwilligen Organspende und spricht sich gegen die Widerspruchslösung aus. Dazu erklärte er: "Ich selbst bin Organspender, aber freiwillig und selbstbestimmt – und darauf kommt es für den Erfolg an. Denn wenn fast überall, wie im Internet, bei Datenschutz, Verträgen und anderem, zu Recht die aktive Zustimmung, also ein ausdrückliches JA, die Voraussetzung ist, dann kann es ja wohl ausgerechnet beim eigenen Körper nicht sein, dass jeder, der nicht Nein sagt, vom Staat zum Organspender erklärt wird. Dazu kommt, dass die sogenannte Widerspruchslösung nicht einmal die Lösung des Problems wäre, wie internationale Vergleiche ziemlich klar zeigen."

Laut Brand ist klar: Wer mehr Organspenden wolle, der müsse vor allem endlich bürokratische Hürden abbauen, Möglichkeiten zur Abgabe einer Erklärung, zum Beispiel in Bürgerämtern, deutlich vereinfachen und bei Krankenhäusern und auch Krankenkassen die Ansprache des gewaltigen Potenzials von Millionen spendenbereiten Menschen von heute zu bürokratisch auf endlich effektiv verändern – denn damit werden wir ein Vielfaches der heutigen Organspenden erreichen. "Die Widerspruchslösung ist ein Widerspruch in sich – sie spricht von Grundrechten und greift dabei tief in Grundrechte ein. Sie ist nicht die Lösung des Problems, sondern würde es nur größer machen, weil staatlicher Zwang in diesem sensiblen Bereich viel Vertrauen in den Staat und das Gesundheitswesen zerstört. Wir haben deutlich bessere Lösungen, und die gehen mit Freiwilligkeit, Selbstbestimmung, weniger Bürokratie und effizienteren Verfahren", hob er hervor.

Bei der Widerspruchslösung gelten Menschen als mögliche Organspender, wenn sie der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben und den Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist. Nach der derzeit gültigen Zustimmungsregelung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung dokumentiert ist oder die Angehörigen dies entscheiden. (mis/pm) +++

X