War es Nötigung?

Noch kein Beschluss: Sitzung zur Prüfung der Wahl zum Ausländerbeirat vertagt

Bei der Sitzung zur Prüfung der Ausländerbeiratswahl konnte kein Beschluss gefasst werden
Fotos: Philipp Gerhard

08.05.2026 / FULDA - Am Donnerstagabend kam im Fuldaer Stadtschloss der Wahlprüfungsausschuss für die noch nicht bestätigte Wahl des Ausländerbeirates der Stadtverordnetenversammlung zusammen (OSTHESSEN|NEWS berichtete im Vorfeld darüber). In der Sitzung sollte der Beschluss darüber gefasst werden, ob die Wahl zum Ausländerbeirat für gültig erklärt werden kann oder nicht. Am Abend des 7. Mai konnte dahingehend allerdings noch kein endgültiger Beschluss gefasst werden.

Im Raum stehen Vorwürfe der Beeinflussung der Briefwahl zum Ausländerbeirat. Hierbei liegt der Staatsanwaltschaft sowie auch dem Wahlprüfungsausschuss ein anonymes Schreiben vor, das besagt, dass im Rahmen der Briefwahl in unerlaubter Form Einfluss auf Wähler genommen wurde. Auch die Unterschiede bei Brief- und Urnenwahl sind nicht unerheblich. 70 Prozent Zustimmung für die gewählte Liste durch Briefwahl und nur 38 Prozent der Stimmen durch Urnenwahl wirken unglaubwürdig.

Beschuldigter muss sich äußern können

Nach Ansicht des Wahlprüfungsausschusses könne man die Entscheidung, die Wahl offiziell für ungültig zu erklären, nicht treffen, ohne dass dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben wird, seine Sicht darzulegen. Auch würden nach Ansicht des Ausschusses die Grenzen zwischen einer unerlaubten Einflussnahme und Wahlwerbung verschwimmen und es könnte ein weiteres Beispiel dafür sein, wie stark Briefwahlergebnisse von Urnenwahlergebnissen abweichen.

Aktuell ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft zwar zu diesem Fall, dennoch handelt es sich bei den aktuell vorliegenden Indizien noch nicht um stichhaltige Beweise, dass es im Vorfeld der Wahl zu Nötigung gekommen ist. Auch die Anonymität des Schreibens und die in Deutschland übliche Unschuldsvermutung erschweren es zusätzlich, einen konkreten Ermittlungsansatz zu finden. Dazu erklärte der Vorsitzende Hans-Dieter Alt, dass aktuell keine rechtlich greifbaren Beweise vorliegen würden, der Ausschuss auch keine rechtliche Würdigung vornehmen könne. "Das ist den staatlichen Ermittlungsbehörden vorbehalten. Der Ausschuss hat aber eine politische Würdigung vorzunehmen. Die Ausschussmitglieder müssten nach eigenem Ermessen beurteilen, ob eine Unregelmäßigkeit vorliegen würde. Dieser Auffassung schloss sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder an."

Aufgrund der Undurchsichtigkeit der Sachlage einigte man sich darauf, dass man das weitere Vorgehen in einer nichtöffentlichen Sitzung weiter besprechen werde. Dort solle dem Beschuldigten auch die Möglichkeit gegeben werden, sich auf freiwilliger Basis gegenüber dem Wahlprüfungsausschuss zu äußern. Im Anschluss daran findet eine weitere öffentliche Sitzung statt, in der der Wahlprüfungsausschuss seine Entscheidung treffen wird. Beide Sitzungen werden Anfang der nächsten Woche stattfinden. (pg) +++



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