Strafprozess
Tochter jahrelang eingesperrt - Freiheitsstrafe für Mutter
Archivfoto: Bernd Thissen/dpa
04.05.2026 / SIEGEN -
In dem erschütternden Fall um ein mehr als sieben Jahre lang eingesperrtes Mädchen in Attendorn im Sauerland ist die Mutter des Kindes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Siegen sah es als erwiesen an, dass sie ihre Tochter schon seit dem frühen Kleinkindalter im Haus der Großeltern versteckte und vollständig von der Außenwelt isolierte.
Das Kind war im September 2022 als damals Achtjährige befreit worden - mit massiven psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen. Das Gericht verurteilte die Mutter unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten.
Landgericht sieht auch die Großmutter als Mittäterin
Die Großmutter (80) wurde als Mittäterin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das kam überraschend, denn sie war ursprünglich lediglich wegen Beihilfe angeklagt worden. Der Großvater (84) erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten als "Gehilfe".Richterin: Mädchen hatte keine Kindheit
Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst sagte, das Mädchen sei um seine Kindheit gebracht worden. Es habe in sozialer Verarmung gelebt, viele Erfahrungen nicht machen können. Die Angeklagten räumten laut Richterin ein, dass Mutter und Tochter nie in Italien gelebt hatten, sondern sich die ganze Zeit über in Attendorn aufhielten. Sie hätten sich zumindest um etwas Normalität bemüht, Geburtstage oder Weihnachten gefeiert und mit dem Kind gespielt, schilderte Metz-Horst. Es sei nicht zu körperlicher Misshandlung gekommen.Gravierende Folgen für das eingesperrte Kind
Das Mädchen hatte laut Anklage weder Kita noch Schule besucht, war nie von einem Arzt untersucht worden, hatte niemals draußen mit anderen Kindern spielen können. Das Kind litt unter Essstörungen, seelischen und körperlichen Störungen und Ängsten. Die heute Zwölfjährige ist nach früheren Angaben weiterhin auf therapeutische Betreuung angewiesen.Das Mädchen lebte bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, ist derzeit weiter in einer Pflegefamilie untergebracht. Sowohl die Zwölfjährige als auch die Pflegemutter hätten in dem Strafverfahren ausgesagt, berichtete nun die Richterin. Nach der kurzen öffentlichen Urteilsverkündung mussten alle Medienvertreter, Zuhörerinnen und Zuhörer den Saal verlassen. Die ausführliche Begründung des Urteils fand danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ermittlungen gegen eine frühere Jugendamtsmitarbeiterin
Hinweise auf das versteckte Kind hatte es schon seit 2020 gegeben. Erst die Information der italienischen Behörden im September 2022, dass Mutter und Kind nie an der angegebenen Adresse gewohnt hatten, führte zur Hausdurchsuchung und Befreiung des Kindes. Gegen eine damalige Jugendamtsmitarbeiterin wird wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen ermittelt, wie es bei der Staatsanwaltschaft Siegen hieß. "Ob und wann es zu einer Anklageerhebung kommen wird, lässt sich aktuell noch nicht sagen." (dpa) +++Archivfoto: Claudia Irle-Utsch
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