Auslandsreisen genehmigungspflichtig?

Verwirrung um Wehrdienst-Gesetz: Pistorius muss Fehler eingestehen

Boris Pistorius steht wegen widersprüchlicher Aussagen zur Genehmigungspflicht in der Kritik.
Foto: wikimedia/Michael Lucan

08.04.2026 / BERLIN - Die Diskussion um das neue Wehrdienstgesetz sorgt weiter für Unruhe - und nun auch für deutliche Kritik am Bundesverteidigungsministerium. Im Zentrum steht Boris Pistorius (SPD), der eine folgenschwere Fehleinschätzung einräumen musste.



Konkret geht es um eine Regelung, die viele Männer in Deutschland betreffen könnte: Wer zwischen 17 und 45 Jahre alt ist und länger als drei Monate ins Ausland reisen möchte, benötigt laut Gesetz eine Genehmigung. Genau diese Pflicht hatte das Ministerium zuletzt mehrfach anders dargestellt - und damit für erhebliche Verwirrung gesorgt.

Verfassungsrechtler übt deutliche Kritik

Noch kurz zuvor hieß es aus dem Haus von Pistorius, eine solche Genehmigung gelte als automatisch erteilt oder sei faktisch ausgesetzt. Diese Darstellung stellte sich nun als falsch heraus. Intern wurde eingeräumt, dass eine entsprechende Ausnahme bislang gar nicht existiert.

Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler findet gegenüber BILD klare Worte: "Man kann gar nicht darüber streiten: Die Frage, ob eine Genehmigungspflicht gilt oder nicht, ist völlig eindeutig mit "Ja" zu beantworten. Zu sagen, es gibt keine Genehmigungspflicht, ist Quatsch." Sein Fazit fällt ebenso deutlich aus: "Das Ministerium vernebelt."

Ministerium widerspricht eigener Darstellung

Aus dem Verteidigungsministerium heißt es hingegen aktuell gegenüber BILD: "Derzeit muss niemand einen längeren Auslandsaufenthalt genehmigen lassen." Gleichzeitig wird jedoch daran gearbeitet, die fehlende Regelung kurzfristig nachzuliefern. Ein Sprecher erklärte dazu: "Die Ausnahme von der Genehmigungspflicht" solle noch diese Woche geschaffen werden.

Die Unsicherheit bleibt dennoch bestehen. Denn die Regelung könnte vor allem dann relevant werden, wenn die ausgesetzte Wehrpflicht wieder aktiviert wird - etwa falls sich nicht genügend Freiwillige melden. In diesem Fall könnten auch ältere Jahrgänge wieder stärker in den Fokus rücken. Was bleibt, ist ein politisch heikler Eindruck: Ein Gesetz, das bereits gilt, aber offenbar noch nicht vollständig umgesetzt ist - und ein Ministerium, das seine eigene Regelung zunächst falsch kommuniziert hat.

Das Thema beschäftigt ganz Deutschland - auch Osthessen. Folglich hat sich das Team von OSTHESSEN|NEWS in der Region umgehört und die Bürger befragt, wie sie zur neuen Debatte stehen. Ein ausführlicher Beitrag dazu erscheint am Mittwoch. (Constantin von Butler) ++

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