Osthessens kontroversester Kriminalfall
Schwestern getötet: Wird der Mordfall "Weimar" nach 40 Jahren neu aufgerollt?
Archivbild: O|N / Martin Angelstein
08.04.2026 / PHILIPPSTHAL (W.) -
Im August 1986 verschwinden im osthessischen Philippsthal (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) die Schwestern Melanie (7) und Karola (5). Wenige Tage später werden ihre Leichen auf Parkplätzen gefunden - die Kinder wurden erstickt oder erwürgt. Schnell gerät die Mutter, Monika Weimar, in den Fokus der Ermittler. Nach jahrelangen Prozessen mit widersprüchlichen Aussagen und Wendungen wird sie 1999 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bis heute gibt es Zweifel am Urteil.
Neue Bewegung nach Jahrzehnten
Fast vier Jahrzehnte nach der Tat steht der Fall nun erneut im Fokus der Justiz. Das Landgericht Darmstadt bestätigte auf OSTHESSEN|NEWS-Anfrage den Eingang eines Wiederaufnahmeantrags. Mehr will man dort zunächst nicht sagen – weder zu Erfolgsaussichten noch zu möglichen neuen Erkenntnissen. Auch ein Zeitpunkt für eine Entscheidung, ob der Fall neu verhandelt wird, ist derzeit völlig offen: "Es lässt sich nicht seriös prognostizieren, wann eine Entscheidung in der Sache getroffen werden wird", so der Pressesprecher des Landgerichts Darmstadt. Hinter dem Antrag steht der bekannte Strafverteidiger Gerhard Strate. Sein Ziel ist brisant: Das Urteil von 1999 soll aufgehoben werden. Mit dem Wiederaufnahmeantrag vom 17. März 2026 verfolgt er die Absicht, das rechtskräftige Urteil aus dem Jahr 1999 aufheben zu lassen und einen Freispruch für seine Mandantin zu erreichen. In einem auf seiner Internetseite veröffentlichten Schreiben betont er, dass dieser Schritt dem "ausdrücklichen Wunsch" seiner Mandantin entspreche.
Prozessmarathon mit dramatischen Wendungen
Der Mordfall "Weimar" entwickelte sich zu einem der aufsehenerregendsten Indizienverfahren der deutschen Rechtsgeschichte. Bereits 1988 wurde die Mutter erstmals zu lebenslanger Haft verurteilt, doch Jahre später wurde das Verfahren wieder aufgerollt. 1997 folgte ein spektakulärer Freispruch, der jedoch keinen Bestand hatte. Am Ende stand 1999 erneut eine lebenslange Verurteilung, die der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 bestätigte. 2006 wurde Monika Weimar nach 15 Jahren Haft entlassen - möglich, weil keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war. Entscheidet sich jetzt alles neu?
Mit dem Wiederaufnahmeantrag beginnt nun möglicherweise ein neuer juristischer Kraftakt. Die Hürden sind hoch: Nur wenn neue Beweise oder gravierende Zweifel am damaligen Urteil vorliegen, kann ein Verfahren wieder aufgenommen werden. Ob das hier der Fall ist, bleibt unklar. Das Gericht betont: "Die Frage danach, wie realistisch es ist, dass ein rechtskräftiges Urteil nach fast 40 Jahren noch aufgehoben wird, lässt sich nicht allgemein beantworten; es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an."