"Aggressiv, frech, unverschämt!"
Artur Gilbert (AfD) bestreitet Bedrohung - Kreisbeigeordnete sagt gegen ihn aus
Pascal Möller (FWG) und sein Anwalt Rüdiger Neidert
Archivbilder: O|N
15.11.2025 / FULDA/EITERFELD -
Zum zweiten Mal wurde vor der Zivilkammer des Landgerichts Fulda ein Fall verhandelt, der bereits zwei Jahre zurückliegt. Am 29. November 2023 hatte in Eiterfeld (Kreis Fulda) im dortigen Bürgerhaus eine Infoveranstaltung des Bürgermeisters zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft stattgefunden. Diese sollte in Modulbauweise in der Nähe des Schulgeländes in Eiterfeld errichtet werden. Dagegen gab es Widerstand aus der Bevölkerung. Nach einer sehr hitzigen Debatte bei der gut besuchten Versammlung soll ein AfD-Funktionär eine Frau bedroht haben, die sich für die Unterkunft ausgesprochen hatte.
Der Eiterfelder FWG-Fraktionsvorsitzende Pascal Möller hatte in der ersten Verhandlung ausgesagt: "Der AfD-Funktionär bedrohte die Dame mit erhobenem Zeigefinger und sinngemäß mit folgenden Worten: 'Wenn Sie nochmal gegen uns (AfD) sprechen, passiert Ihnen etwas Schlimmes - und passen Sie auf, wenn Sie den Saal verlassen". Völlig eingeschüchtert habe die Frau dann zeitnah den Veranstaltungsraum verlassen. Hierbei sei sie noch mehrfach fotografiert und bewusst 'beobachtet' worden.
Dieses Vorgehen fand Möller so empörend, dass er den Vorfall ein paar Tage danach von seinem privaten Facebook-Account aus unter einem AfD-Beitrag kommentiert hatte. Dabei hatte er zwar keinen Namen, wohl aber die Funktion des Mannes, nämlich Kreisgeschäftsführer der AfD, genannt - und damit einen Fehler gemacht: "Hier hatte ich leider eine Person der AfD Fulda verwechselt und die falsche Person bezichtigt, diese Bedrohung ausgesprochen zu haben", erklärt der Kommunalpolitiker gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Als er durch ein Schreiben auf diesen Irrtum aufmerksam gemacht wurde, korrigierte er seinen Facebook-Post umgehend und gab an, welcher AfD-Funktionär tatsächlich Urheber der Bedrohung gewesen sei.
Doch vom Anwalt des AfD-Kreisverbands Fulda und dem fälschlich bezichtigten Kreisgeschäftsführer Frank Schüssler war Pascal Möller mehrfach aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er seine Vorwürfe nicht wiederhole. Möller war dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen. Sowohl das Landgericht Fulda als auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hätten in seinem Fall keine Wiederholungsgefahr als gegeben gesehen hätten. Deshalb hatte er mit seinem Anwalt beantragt, die Klage abzuweisen.
Frank Schüssler und der AfD-Anwalt hatten vor Gericht erklärt, die angebliche Bedrohung durch ein AfD-Mitglied sei frei erfunden und eine Unterstellung. Pascal Möller hatte seine Eiterfelder CDU-Kollegin im Gemeinderat und Fuldaer Kreisbeigeordnete Mechthild Klee als Zeugin der Bedrohung benannt. Sie war aber beim ersten Gerichtstermin nicht erschienen.
Kreisbeigeordnete Mechthild Klee aus Eiterfeld: "Sein Auftreten war aggressiv, frech und unverschämt!"
Bei der Verhandlung am Freitag sagte die Kommunalpolitikerin aus Eiterfeld aber vollumfänglich als Zeugin aus. Bei der Informationsveranstaltung im Bürgerhaus sei der Saal voll besetzt gewesen, es habe eine lebhafte Debatte pro und contra Flüchtlingsunterkunft stattgefunden. Ihr sei sofort aufgefallen, dass etwa zwei Reihen mit ortsfremden Personen besetzt gewesen sei. "Die waren nicht aus Eiterfeld!" Von dort sei gegen die Planung polemisiert worden. Ihre Sitznachbarin habe nach einem Redebeitrag mit dem Zwischenruf "Das haben wir 2015 doch auch geschafft!" reagiert. Daraufhin sei der Mann vom Mikro aus durch den Gang direkt zu ihnen gelaufen, habe sich vor ihrer Nachbarin aufgebaut und drohend mit dem Finger auf sie gezeigt und gesagt "Wenn Sie mich nochmal unterbrechen, passiert hier was!" Sie habe sich fürchterlich über dessen unverschämte und bedrohliches Verhalten aufgeregt. "In Deutschland darf jeder seine Meinung sagen. Es geht nicht, dass jemand deswegen bedroht wird", sagte Klee. Sie habe direkt nach der Versammlung mit dem Bürgermeister und weiteren Kommunalpolitikern über den Vorfall gesprochen und ihre Empörung darüber mitgeteilt. Als sie über den Parkplatz gelaufen sei, hätte sie einer aus der Gruppe der Ortsfremden mit seinem Handy fotografiert oder gefilmt.
Zunächst habe sie den Mann, der die Bedrohung ausgesprochen hatte, nicht erkannt. "Aber kurz darauf war Kreistagssitzung und da sah ich ihn dort wieder. Es war der AfD-Kreistagsabgeordnete Artur Gilbert", sagte sie im Gericht und zeigte direkt auf ihn. Sie habe auch am Tag nach der Versammlung bei der Polizei in Hünfeld angerufen und die Bedrohung dort zu Protokoll gegeben. Die betroffene Frau sei verunsichert und verängstigt gewesen und habe keine Anzeige erstatten wollen.
Artur Gilbert: "Ich habe niemanden bedroht!"
Artur Gilbert gab danach seine Version des Abends wider. Er habe am Mikrofon darüber gesprochen, dass der Landkreis die Kommunen nicht zwingen könne, Flüchtlingsunterkünfte zu errichten. Er sei zusammen mit Afd-Kreisgeschäftsführer Frank Schüssler zu der Veranstaltung nach Eiterfeld gefahren. Er bestritt, irgendjemanden bedroht zu haben. Er sei unmittelbar nach seiner Rede wieder zu seinem Sitzplatz gegangen. Sein Anwalt stellte in den Raum, es könne sich ja um eine Verwechslung handeln.
Seine Entscheidung über die Klage will Richter Dr. Alexander Baumann am 5. Dezember 2025 um 12 Uhr verkünden. Wir werden auch darüber berichten. (ci)+++