Holzschuppen, Bus und Heuballen angesteckt

Jugendliche wegen Brandstiftung angeklagt - Haus des "Kannibalen" abgefackelt

Das Haus des so genannten Kannibalen von Rothenburg war im April 2023 abgefackelt worden
Fotos: O|N-Archiv / Hans-Hubertus Braune

08.11.2025 / ROTENBURG/F. - Nachdem das frühere Haus des so genannten "Kannibalen von Rotenburg" am 17. April 2023 niedergebrannt worden war, standen am Mittwoch vier junge Männer vor dem Amtsgericht in Bad Hersfeld. Sie hatten diese und weitere Brandstiftungen jeweils mit Handyvideos dokumentiert.



In das leerstehende Fachwerkhaus des wegen Mordes verurteilten Armin Meiwes im Rotenburger Ortsteil Wüstefeld war im Vorfeld schon mehrfach eingebrochen worden. Meiwes war wegen Mordes an einem Bekannten aus dem Internet verurteilt worden, dessen Leiche er zerlegt und teilweise gegessen hatte. In der Aprilnacht vor zwei Jahren war das Haus nach Brandstiftung dann bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Vor dem Jugendgericht gestand ein 20-Jähriger aus Bebra nun alle ihm in der Anklage zur Last gelegten Brandstiftungen.

Einige Tage zuvor hatte der 20-Jährige und ein 18-jähriger Freund aus Rotenburg/Fulda bereits versucht, einen Partybus auf dem Festplatz in Alheim-Heinebach in Brand zu stecken. Das konnte aber durch die Aufmerksamkeit von Anwohnern noch verhindert werden, die Täter waren geflüchtet. Doch nachträglich stachelten sich die jungen Männer gegenseitig weiter an und "vollendeten" die Brandstiftung an dem Bus zwei Tage später. Dabei war auch ein nahestehendes Gebäude in Brand geraten.

Zu den in Flammen aufgegangenen Objekten gehörte außer dem Bus und dem Meiwes-Haus auch ein Holzschuppen auf dem Gelände des Heinebacher Kaninchenvereins und Heuballen in einer Feldgemarkung. Auch diese Brandstiftungen hatten die jungen Männer mit Handyvideos festgehalten.

Die Jugendrichterin verurteilte den 20-Jährigen zu zwei Wochen Jugendarrest. Außerdem muss er acht Gesprächstermine bei einer psychologischen Beratungsstelle absolvieren. Auch der 18-Jährige und der 21-jährige Rotenburger bekamen jeweils Freizeitarrest und sie müssen Gespräche bei der Beratungsstelle führen. Das Verfahren gegen eine vierten Angeklagten wurde eingestellt.(ci)+++

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