"25.000 Euro zahlen? Kein Problem!"
Zahnarzt wegen versuchter Steuerhinterziehung angeklagt
Fotos. ci
07.11.2025 / FULDA -
Einem 55-jährigen Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft Fulda zur Last gelegt, sich der versuchten Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben. Er soll im Zeitraum von Anfang August 2021 bis Anfang März 2022 im Rahmen der Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung versucht haben, Erbschafts- und Schenkungssteuern in Höhe von rund 319.000 Euro zu hinterziehen.
Der Mann hatte von seinem 2021 verstorbenen Vater Geld und dessen Haus in Bad Soden/Taunus geerbt. Bei der Erbschaftssteuererklärung hatte er sich die Beratung eines Lohnsteuerhilfevereins verlassen, der schon seinen Vater beraten hatte und die Verhältnisse kannte. Seiner Beraterin habe er eine Vollmacht erteilt und sich auf deren Hinweise verlassen, weil er selber keine Ahnung von Steuerrecht habe, gab der 55-Jährige zur Begründung an. Einmal ging es um ein Darlehen von 75.000 Euro, das sein Vater ihm noch zu Lebzeiten gewährt hatte. "Ich war der Meinung, dass die vertraglich vereinbarte Rückzahlungsverpflichtung mit dem Tod meines Vaters erloschen sei", argumentierte der Angeklagte. Seine offenbar inkompetente Beraterin habe ihm gegenüber behauptet, sie habe sich beim Finanzamt in Fulda danach erkundigt. Dort sei das Darlehen nicht hinterlegt worden, also müsse er es auch nicht angeben.
Ebenso falsch war auch der Tipp dieser Dame, er solle möglichst schnell einen Zweitwohnsitz in Bad Soden anmelden, denn dann müsse er für das geerbte Haus des Vaters keine Erbschaftsteuer zahlen. Dem widersprach Staatsanwalt Wirth, denn Voraussetzung für die Steuerbefreiung sei, dass dieser Wohnsitz sein Lebensmittelpunkt gewesen wäre, was er aber nachweislich nicht war. Die Beraterin, die als Zeugin geladen war, berief sich aber auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und war nicht erschienen. Gegen sie ist ein gesondertes Verfahren am Amtsgericht anhängig.
Nachdem der Zahnarzt die rechtlich falsche Erbschaftssteuererklärung abgegeben hatte, bekam er Post von der Staatsanwaltschaft. Daraufhin beauftragte der 55-Jährige seinen auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt damit, eine korrigierte Steuererklärung nachzureichen und hatte bereits freiwillig über 900.000 Euro Steuern nachgezahlt. Er bedauerte vor Gericht, sich blind auf die vorherige falsche Beratung verlassen zu haben. "Das war wahrscheinlich naiv von mir!" konstatierte er.
Da es beim Versuch der Steuerhinterziehung blieb, ihm kein Vorsatz nachzuweisen war und er seine Steuerschulden bereits beglichen hat, wurde das Verfahren in gegenseitigem Einvernehmen gegen eine Zahlung von 25.000 Euro eingestellt. Die Frage der Richterin, ob er diese Summe ad hoc aufbringen könne, bejahte der 55-Jährige: "Das ist kein Problem". (ci)+++