Themen der Stadtverordnetenversammlung

Anfragen zu Verkehrssicherheit, E-Scooter und Senioren im Fokus

Die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag
Alle Fotos: Martin Engel

03.10.2025 / FULDA - Die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag war geprägt von der Haushaltsrede des Oberbürgermeisters Dr. Heiko Wingenfeld (CDU). OSTHESSEN|NEWS berichtet darüber in einem separaten Beitrag ausführlich. Neben der inhaltlich wirklich interessanten Haushaltsrede gab es noch einige weitere Themen in der Stadtverordnetenversammlung, hauptsächlich Anfragen und Anträge.


Die Fraktion der Grünen fragte den Magistrat, wie er beurteilt, dass, mit dem Parkhaus am Rosenbad schon wieder ein Fuldaer Projekt im Schwarzbuch der Steuerzahler gelistet ist. Die Stadt hatte zur Landesgartenschau mehr als 4,9 Mio. Euro in ein zusätzliches Parkhaus investiert. Bürgermeister Dag Wehner (CDU) erklärt dazu, dass das Projekt vom Eigenbetrieb Parkstätten, Energie und Wasser Fulda finanziert wurde. "Es wurden keine Mittel aus dem städtischen Haushalt und keine Steuergelder eingesetzt", macht er deutlich.

Eine Anfrage der CDU-Fraktion beschäftigte sich mit der Frage der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben. "Wie ist die Inanspruchnahme bestehender (kultureller, sportlicher, sozialer oder präventiver) Angebote durch die Zielgruppe im Zeitraum 2022 - 2025 verlaufen?", heißt es unter anderem in der Anfrage.

Bürgermeister Dag Wehner erklärt dazu, dass es im Stadtgebiet zahlreiche Angebote unterschiedlicher Natur für Seniorinnen und Senioren gebe. "Neben den Angeboten vieler Vereine, Organisationen und Verbände gibt es Angebote, die direkt vom Seniorenbüro geplant und durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen finden in der Regel mit regionalen Kooperationspartnern statt und werden im Veranstaltungsprogramm des Seniorenbüros beworben", erklärt Wehner.

Bei einer Anfrage der Grünen ging es um die Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen. "Insbesondere zu Stoßzeiten bei Schulbeginn und -ende entstehen durch den sogenannten Elterntaxi-Verkehr oft unübersichtliche und gefährliche Situationen für Schulkinder. Ein Element der Lösung können sogenannte Schulstraßen sein: Die Straßen im unmittelbaren Umfeld der Schule werden zeitweise vor dem Unterrichtsbeginn und nach dem Unterrichtsschluss für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt", heißt es in der Anfrage, in der es unter anderem darum geht, wie die Stadt dazu steht.

Bürgermeister Wehner dazu: "Zunächst ist aus Sicht der Polizei und des Amtes für Straßenverkehr und Parken festzustellen, dass es vor den Grundschulen in der Stadt Fulda keine wesentlichen Defizite bei der Verkehrssicherheit gibt, die einen unmittelbaren Handlungsbedarf zur Folge hätten." Bestätigt werde dies dadurch, dass es in den letzten drei Jahren in Fulda insgesamt nur drei Unfälle auf Schulwegen gab, von denen sich keiner im Nahbereich einer Schule ereignete. "Aus dieser Sachlage heraus ergibt sich somit aktuell kein erkennbarer Handlungsbedarf."

Die SPD/Volt-Fraktion hatte eine Anfrage zu baulichen Anforderungen im Bereich weiterführender Schulen und fragte darin unter anderem: "Wird der Bedarf gesehen, ein mehrjähriges Schulbauprogramm im Bereich weiterführender Schulen aufzusetzen?"

Bürgermeister Wehner erklärt: "Die Stadt Fulda führt derzeit für verschiedene weiterführende Schulen eine Bedarfsermittlung zum Teil mit externer Unterstützung durch." Hierbei werde besonderer Wert auf die Berücksichtigung der pädagogischen Bedürfnisse der Schulen sowie der zukunftsfähigen Unterrichtsmethoden gelegt. Die Stadt Fulda führe seit Jahren strukturierte Baumaßnahmen an Schulen durch. "Beginnend mit den Grundschulen werden auch die weiterführenden Schulen vollumfänglich betrachtet und entsprechend der sich aus den Analysen gesetzten Prioritäten weiterentwickelt. Eines besonderen Schulbauprogramms bedarf es daher nicht", heißt es in der Antwort weiter.

Bei einer Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion ging es um die Nutzung von E-Scootern in Fußgängerzonen. "Die Nutzung von E-Scootern ist derzeit in Fußgängerzonen nicht zulässig. Ist es möglich durch das Anbringen eines Zusatzverkehrszeichens ,E-Scooter frei, ähnlich dem Schild für Radfahrer, den Verkehr von Scootern zuzulassen? Sprechen andere verkehrsrechtliche Gründe gegen eine Zulässigkeit der E-Scooter in der Fußgängerzone?", heißt es in der Anfrage.

Bürgermeister Wehner antwortet: "Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2024 ist es möglich, die Nutzung von Fußgängerzonen mit Elektrokleinstfahrzeugen, zu denen auch die E-Scooter gehören, durch die Anordnung des Verkehrszeichens Z 1022-16 zu ermöglichen." Es sei allerdings in den Fußgängerzonen aktuell nicht geplant, diese zusätzlich für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (Elektroscooter u.a.) freizugeben.

Außerdem wurde die Wahl von zwei Vertretern der Einsatzabteilung in die Brandschutzkommission auf Vorschlag der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fulda einstimmig beschlossen. (Moritz Pappert) +++

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