Download nur aus Neugier?
40-jähriger wegen Kinderpornografie zu Bewährungsstrafe verurteilt
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jochen Kreissl
Fotos: mp
03.09.2025 / BAD HERSFELD -
Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten stand ein 40-jähriger Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld. Er zeigte sich geständig und räumte die Taten ein. Seine Erklärung dafür war jedoch sehr speziell.
Der Mann soll kinderpornografische Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sowie solche Inhalte besessen haben. Konkret wird ihm in der Anklage vorgeworfen, bis Ende November 2022 in 39 Fällen insgesamt 161 kinderpornografische Dateien über eine Tauschbörsenplattform heruntergeladen und dabei zugleich diese Dateien anderen Nutzern zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte 280 solcher verbotenen Dateien auf Datenträgern gespeichert haben.
Es soll sich dabei um verschiedene Bild- und Videodateien handeln. Darauf sollen Kinder unter 14 Jahren in verschiedenen sexuellen Situationen, sowohl mit Erwachsenen als auch mit anderen Kindern, zu sehen sein. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im November 2022 wurden die Daten auf zwei Festplatten und einem Computer beim Angeklagten sichergestellt.
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Der 40-Jährige zeigt sich geständig und stand auch für Nachfragen von Richterin Christina Dern bereit. Er erklärte, dass er keine pädophilen oder sexuellen Absichten gehabt habe. Er sei laut eigener Aussage aufgrund der vielen Medienberichte über die Zerschlagung pädophiler Netzwerke durch die Polizei lediglich interessiert gewesen, was darüber zu finden sei, welche Leute dahinter stecken, wie die Netzwerke funktionieren. "Ich dachte, ich kann keinen Schaden mehr anrichten, weil die Dateien ja schon existieren", sagte er aus.
Staatsanwalt Lang rechnete dem Angeklagten sein umfangreiches Geständnis an und, dass er nicht vorbestraft ist. Er forderte schließlich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Verteidiger Christian Kusche forderte neun bis zwölf Monate auf Bewährung.
Richterin Christina Dern verurteilte den Bad Hersfelder schließlich zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe, die zu drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 2.000 Euro an das Kinderhospiz "Kleine Helden" zahlen und Angebote von pro familia wahrnehmen. Der 40-Jährige muss zusätzlich die Kosten des Verfahrens zahlen. Diese liegen in einem fünfstelligen Bereich. (mp) +++
Richterin Christina Dern (2.v.l.)