Per Briefumschlag in die USA geschickt?

Ex-BM will sich nicht für den Verbleib von 34.000 Euro interessiert haben

Florian H. wehrt sich gegen seine Verurteilung zu anderthalb Jahren Bewährungsstrafe
Fotos: Carina Jirsch

06.10.2022 / FULDA - Was der ehemalige Bürgermeister Florian H. dem Landgericht am Mittwoch als Begründung zumutet, ist gelinde gesagt das, was man eine Räuberpistole nennt. Die Erklärung dafür, dass er im Frühjahr 2020 nahezu täglich 1.000 Euro vom Konto des Rentners abgehoben hat, der ihm dafür seine Karte und Pin anvertraut haben soll, ist schlicht unglaublich. Der Senior, der während des Corona-Lockdowns kaum aus dem Altersheim in Petersberg herauskonnte, soll die stolze Summe von 34.000 Euro nämlich seiner in den USA lebenden Tochter per Briefumschlag geschickt haben. Bei der so Beschenkten ist allerdings nichts von dem Geld je angekommen. Wie sich heute herausstellte, verfügte sie außerdem selbst über eine Vollmacht über das Konto ihres Vaters und war auf die angeblichen Wohltaten per Briefumschlag gar nicht angewiesen. 



Bei der Berufungsverhandlung, die sowohl der wegen Verstoßes gegen die Betreuungspflicht zu anderthalb Jahren auf Bewährung Verurteilte als auch der Staatsanwalt angestrengt hatte, wurde zunächst die Version des 44-jährigen Angeklagten zum erwiesenen Tatgeschehen gehört. Er hatte den Rentner kennengelernt, als dieser ihn wegen eines Todesfalls in seinem Mietshaus um Hilfe gebeten hatte. Daraus sei ein Vertrauensverhältnis, später sogar eine Freundschaft entstanden, berichtete H. Als der Rentner mit seiner Frau 2014 in das Petersberger Seniorenheim gezogen war, habe er ihn mit Verwaltung seines Vermögens beauftragt. Zum Tragen kam das aber erst, nachdem die Ehefrau 2019 verstorben war und der Senior zunehmend dement geworden sei. Spätestens seit der Bankenkrise sei der Mann dem Staat gegenüber immer misstrauischer geworden und habe Angst gehabt, "sein Geld könne kaputtgehen". Deshalb sei dessen Wunsch, das vom Konto abgehobene Bargeld überbracht zu bekommen, für ihn nicht verwunderlich gewesen, sagte H.

Tausende Euro unter Plätzchen versteckt?

Die hohen Summen will H. in etwa fünf Lieferungen jeweils in einer Tüte unter Gebäck verborgen im Heim übergeben haben, das er als Besucher wegen der Quarantäne nicht selbst betreten durfte. "Wie haben Sie denn sichergestellt, dass das Geld überhaupt beim Adressaten ankam?", will der Richter wissen. Dieser habe ihm ein Zeichen von seinem Fenster aus gemacht oder ihn telefonisch über den Empfang informiert. Auf Vorhaltungen, dieser Umgang mit den Finanzen des ihm Anvertrauten sei mindestens schlampig gewesen, konterte H.: "Es ging mich ja nix an, was er mit seinem Geld macht..."

Zwei Angestellte der Sparkassenfiliale, bei der der Rentner seine Konten hatte, sagten heute als Zeugen aus. Die fast täglichen Barabhebungen von je tausend Euro waren aufgefallen und führten zu Nachfragen. Auf Fotos der Überwachungskamera war dann klar zu sehen, dass nicht der Rentner, sondern H. am Geldautomaten gewesen war. Die Kriminalpolizei ermittelte, was schließlich zur Anklageerhebung und Verurteilung H.s durch das Amtsgericht führte. 

Auch die Leiterin des Altenheims und der Pflegedienstleiter sagten heute als Zeugen aus. Von einer angeblichen Beauftragung H.s, dem Rentner Bargeld in großen Summen zu überbringen, wussten sie nichts. Sie wären auch dagegen eingeschritten, denn es sei gefährlich und unerwünscht, dass die Heimbewohner große Geldbeträge in ihren Zimmern aufbewahrten, sagte die Heimleiterin. Von den angeblichen Anlieferungen der geldbestückten Plätzchentüten war ihnen ebenfalls nichts bekannt.  Die 34.000 Euro sind spurlos verschwunden. 

Am Mittwoch werden noch weitere Zeugen vernommen, der nächste Verhandlungstermin ist für den 19. Oktober anberaumt.+++ (ci)

Vorsitzender Richter Dr. Jochen Müller



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