Gefälligkeitsattest ohne Untersuchung

Verurteilung zu Geldstrafe wegen falschem "Maskenattest" jetzt rechtskräftig

Vor dem Maskentragen sollte ein falsches Attest schützen
Symbolbild: pixabay

28.09.2022 / FULDA - Mit einem Urteil vom 8. Februar 2022 hatte das Amtsgericht Fulda einen mittlerweile 49 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Fulda wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts verwendete der Angeklagte im März 2021 in Fulda gegenüber der Polizei ein von einem Arzt aus Bad Aussee in Österreich ausgestelltes Attest, nach welchem für ihn das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes "aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, gesundheitsschädlich und im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar" sei.



Wie zuvor berichtet, war der Ausstellung des Attests nachweislich keinerlei Untersuchung durch den ausstellenden Arzt vorausgegangen. Das wusste natürlich auch der vermeintliche Patient, der den Arzt nie persönlich aufgesucht hatte und auch nicht von diesem untersucht worden war. Vielmehr hatte  der österreichische Mediziner  im Internet  damit öffentlich dafür geworben, "Befreiungsattests gegen den Maskenwahn" jedem auszustellen, der ihm eine E-Mail mit seinen persönlichen Daten senden würde. Im Oktober 2020 erhielt der ausstellende Arzt aufgrund dieser Praxis schließlich ein Tätigkeitsverbot. Im Oktober 2020 habe der ausstellende Arzt schließlich ein Tätigkeitsverbot erhalten. 

Nachdem die 4. Kleine Strafkammer des Landgerichts die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 8.4.2022 verworfen hatte, hat die Kammer mit Beschluss vom 23.6.2022 dann folgerichtig auch die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil als unzulässig verworfen, da selbige nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form begründet worden sei. Mit Beschluss vom 29.8.2022 hat nunmehr das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, so dass die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig ist. +++

X