Schwarze Hybriden

Zellaer Wölfin hat Nachwuchs: Ministerium gibt alle Welpen zum Abschuss frei

Wie auch die Hybriden aus Ohrdruf (der ausgestopfte Welpe steht heute im Naturkundemuseum Erfurt) sollen nun auch die Zellaer Welpen geschossen werden
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow

16.08.2022 / RHÖN - Seit Juni 2022 häuften sich die Hinweise auf Wolfswelpen in der Rhön, nun ist es amtlich: Im Revier der standorttreuen "Zellaer Wölfin" gibt es Nachwuchs. Dieser soll, so verkündete am vergangenen Wochenende das Thüringer Ministerium für Umwelt und Naturschutz, nun abgeschossen werden.



Fünf Welpen sind auf dem Bild zu sehen, welches am 8. August aufgenommen wurde und OSTHESSEN|NEWS vorliegt. Vier davon sind schwarz wie die Nacht. Nach Einschätzung des "Kompetenzzentrums Wolf" im Thüringer Umweltministerium handelt es sich dabei eindeutig um Hybriden. Diese gehen aus der Verpaarung von Wolf und Haushund hervor.

Die Zellaer Wölfin hatte in den vergangenen Monaten zahlreiche Nutztiere getötet (O|N berichtete); der letzte Riss, der ihr zugerechnet werden könnte: ein totes Schaf in der Nähe von Rosa am vergangenen Donnerstag. Zwar liegen hier die genetischen Untersuchungsergebnisse noch nicht vor, nach Einschätzung des Ministeriums handelt es sich jedoch eindeutig um einen Wolfsriss. Den ersten bestätigten Nachweis der Zellaer Wölfin gab es im Oktober 2019, als sie bei Poppenhausen-Abtsroda mehrere Schafe tötete.

Welpen zu alt, um sie einzufangen

Bilder der Wölfin vom Juni 2022 ließen bereits darauf schließen, dass das Tier Nachwuchs hat. Das Thüringer Umweltministerium geht nun davon aus, dass die Welpen ungefähr zwölf Wochen alt sind. Wie es von offizieller Seite heißt, sei im Bundesnaturschutzgesetz der Umgang mit Wolf-Hund-Hybriden klar geregelt. "Diese Vorschrift verpflichtet die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde, Wolf-Hund-Hybriden aus der freien Natur zu entnehmen. Für Tiere, die wie im vorliegenden Fall mindestens drei Monate alt sind, ist die letale Entnahme, d.h. der Abschuss vorgesehen", so das Ministerium.

Dadurch solle der Fortbestand der nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht streng geschützten Tierart Wolf gewährleistet werden. Zuständige Behörde für die Genehmigung und Kontrolle der Entnahme ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

Das TLUBN und das Thüringer Umweltministerium stimmen in den kommenden Tagen das weitere Vorgehen eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) und der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE) ab. "DBBW und HNEE teilen die Einschätzung, dass es sich ,mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit' um Hybriden handelt."

Nur Abschuss aus Tierschutzgründen möglich

In Freiheit aufgewachsene Wölfe und Wolf-Hund-Hybriden könnten sich nicht an ein Leben in Gefangenschaft anpassen, teilt das Thüringer Ministerium mit. Eine Gehegehaltung würde zu länger anhaltenden und erheblichen Leiden führen. Der im Rahmen der Umweltministerkonferenz am 25.11.2021 verabschiedete Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf führte daher klare Vorgaben an. Demnach sei die Entnahme von Wölfen und Hybriden aus der Wildnis aus Tierschutzgründen nur möglich, wenn die Welpen höchstens drei Monate alt sind. (mr) +++

 

 



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