Hotspot-Regeln gelten ab morgen

Kreis legt Orte und Plätze für Alkoholverbot und Maskenpflicht fest 

Ab Dienstag gelten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg die Hotspot-Regelungen.
Symbolbild: Pixabay

19.01.2022 / BAD HERSFELD - Da der Landkreis Hersfeld-Rotenburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen nach dem Robert-Koch-Institut die Inzidenz von 350 überschritten hat, gelten ab morgen, Dienstag, 18. Januar die Hotspot-Regelungen.



Damit gelten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg unmittelbar und automatisch per Verordnung des Landes Hessen bereits folgende Regeln:

- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen keinen zusätzlichen Negativnachweis.

- Schließung von Prostitutionsstätten.

Darüber hinaus gilt ab morgen, 18. Januar, ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Diese Orte hat der Landkreis Hersfeld-Rotenburg in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Sie tritt ab morgen, 18. Januar in Kraft. Die Städte und Gemeinden des Landkreises hatten dem Kreis zuvor bereits die betreffenden Orte und Plätze mitgeteilt.

Es werden folgende publikumsträchtige öffentliche Orte bestimmt, an denen der Konsum von Alkohol gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 der CoSchuV untersagt ist:

Stadt Bad Hersfeld


-       Johannesstraße

-       Linggplatz

-       Am Markt

-       Marktplatz

-       Weinstraße

-       Enge Gasse

-       Unter den Hütten

-       Klausstraße

-       Breitenstraße

-       Dudenstraße

-       Badestube

-       An der Obergeis

-       An der Untergeis

-       Benno-Schilde-Straße

-       Löhrgasse

-       Klaustor

Stadt Rotenburg a. d. Fulda

-       Marktplatz

Es werden folgende Fußgängerzonen bestimmt, in denen gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 2 CoSchuV eine medizinische Maske zu tragen ist:

Stadt Bad Hersfeld (7 bis 20 Uhr)


-       Johannesstraße

-       Linggplatz

-       Am Markt

-       Marktplatz

-       Weinstraße

-       Enge Gasse

-       Unter den Hütten

-       Klausstraße

-       Breitenstraße

-       Dudenstraße

-       Badestube

-       An der Obergeis,

-       An der Untergeis

-       Benno-Schilde-Straße

-       Löhrgasse

-       Klaustor

Stadt Rotenburg an der Fulda (9 bis 20 Uhr)

-       Marktplatz

-       Breitenstraße

-       Brückengasse

-       Steinweg

"Eigenverantwortung jedes Einzelnen ist gefragt – nur so kommen aus der Pandemie"

Die Leiterin des Gesundheitsamts Adelheid Merle begrüßt die neue Verordnung des Landes Hessen, da diese aufgrund der neuen Isolations- und Quarantäneregelungen "mehr auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzt. Nur wenn jeder von uns mitarbeitet, sich eigenständig an die geltenden Regeln hält, können wir an der Corona-Lage etwas ändern und endlich nach vorne schauen." Darüber hinaus empfiehlt Adelheid Merle allen Bürgerinnen und Bürger, weiterhin an den Impfungen teilzunehmen und sich auch eine Auffrischungsimpfung zu holen. In diesem Zuge verweist sie auf die Familienimpftage der mobilen Impfteams, an denen vor allem Kinder ab fünf Jahren geimpft werden können. Alle Impftermine durch die mobilen Impfteams des Landkreises sind im Internet unter www.impfen-hef-rof.de zu finden.

Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag, 18. Januar in der Zeitungsausgabe der HNA Rotenburg/Bebra und HZ veröffentlicht sowie im Internet unter www.hef-rof.de. (pm) +++

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