Schneller als die Polizei erlaubt
E-Bike-Tuning: Der ADAC erklärt, wo die Gefahren lauern
Symbolbilder: Pixabay
29.04.2024 / REGION -
Immer mehr Menschen setzen bei der Fahrt mit dem Zweirad auf elektrische Unterstützung. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Pedelecs (umgangssprachlich E-Bikes), die zusätzlich getunt werden. Beim Tuning werden Änderungen am Fahrrad vorgenommen, um die Leistung zu erhöhen. Viele dieser Zweiräder werden bei Polizeikontrollen aus dem Verkehr gezogen, häufiger Grund: unzulässige Umbauten und fehlende Verkehrstauglichkeit. Der ADAC erklärt, welche Gefahren beim Tuning lauern.
Das Tuning-Problem
Vielen ist dabei nicht bewusst, welche Folgen der Eingriff in die Motorleistung haben kann. "Regulär eingebaute Bremssysteme können nur bis zu einer gewissen Geschwindigkeit eine optimale Bremswirkung entfalten. Wird diese nachträglich hochgesetzt, ohne die Bremsleistung anzupassen, stellt diese Manipulation ein Sicherheitsrisiko für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer dar", erklärt Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. Die Gefahr liegt dabei nicht in einer kurzfristigen Steigerung der Geschwindigkeit, sondern in der erhöhten Dauerbelastung, der die Bremsen und alle anderen Bauteile am Rad ausgesetzt sind.
Neben den technischen Gefahren ist vor allem die Wahrnehmung im Straßenverkehr ein wichtiger Faktor. "Andere Verkehrsteilnehmer rechnen in der Regel nicht damit, dass sich ihnen ein Radfahrer mit Geschwindigkeiten von zum Teil 50 Kilometer pro Stunde oder mehr nähert", warnt Oliver Reidegeld. Die Unfallgefahr steigt mit einem getunten Bike deutlich an. Zusätzlich kommt es im Falle eines Unfalls durch die erhöhte Aufprallenergie zu schwereren Verletzungen. Manipulierte E-Bikes stellen sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Alles nach Vorschrift?
Fahrer solcher Räder müssen eine Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse AM vorweisen. Werden mit dem Rad Geschwindigkeiten von über 45 Kilometer pro Stunde erreicht, genügt auch diese nicht mehr. Getunte Pedelecs dürfen zudem nicht mehr auf Radwegen fahren. Für die Fahrer besteht Helmpflicht.
Wer im öffentlichen Verkehrsraum ein getuntes Bike ohne entsprechende Betriebserlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis begeht man sogar eine Straftat. Zusätzlich kann es im Schadensfall richtig teuer werden. Bei einem Unfall mit getuntem Bike zahlt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Das gilt auch für unverschuldete Unfälle. Kommt es zu Unfällen mit Personenschaden können zivilrechtliche Konsequenzen auf die Fahrer zukommen. (pm) +++