Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Geflüg

Kein Beobachtungsgebiet und keine Aufstallungspflicht mehr ab Sonntag

Das Kreishaus in Fulda
Archivbild: Hendrik Urbin

27.02.2021 / REGION - Der Landkreis Fulda hebt das Beobachtungsgebiet im Bereich der Gemeinden Flieden, Hosenfeld und Neuhof sowie die Pflicht zur Auf-stallung von gehaltenen Vögeln auf. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, 28. Februar, in Kraft.



Im Vogelsbergkreis wurde am 7. Januar der Ausbruch der Geflügelpest an einem gehaltenen Vogel in einer Vogelhaltung in Freiensteinau amtlich festgestellt. Das gemäß der Geflügel-pest-Verordnung festzulegende Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern umfasste auch Ge-biete der Gemeinden Hosenfeld, Neuhof und Flieden des Landkreises Fulda. Am 9. Januar veröffentlichte der Landkreis Fulda deshalb eine Allgemeinverfügung, die ein Beobachtungs-gebiet festlegte und die Aufstallungspflicht im betroffenen Bereich anordnete.

Da eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest im Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht fest-gestellt werden konnte, hebt der Landkreis Fulda seine Allgemeinverfügung und damit die Schutzmaßnahmen ab Sonntag, 28. Februar, auf, schreibt der Landkreis Fulda am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung abschließend. (pm) +++

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