Ausgangssperre und 15-Kilometer-Regel
Weiterhin hoher Inzidenzwert: Allgemeinverfügung gilt nun bis 31. Januar
Archivfoto: O|N/ Martin Engel
16.01.2021 / FULDA -
Aufgrund des anhaltend hohen Inzidenzwertes wird die bisher geltende Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda verlängert. Die neue Verfügung tritt am Dienstag, 19. Januar, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar. Somit gelten weiterhin eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr und die Einschränkung des Bewegungsradius‘ für tagestouristische Ausflüge auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (politische Gemeinde).
Der Landkreis Fulda ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von aktuell 314 (Stand 15. Januar, 12 Uhr) weiterhin der Stufe 6 des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zugeordnet. Gemäß dem Konzept ist bei einem Inzidenzwert von über 200 eine Ausgangsbeschränkung im Wege der Allgemeinverfügung zu erlassen. Zum 11. Januar wurde die Stufe 6 zudem um die Einschränkung des Bewegungsradius‘ auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort für tagestouristische Ausflüge ergänzt. Damit ist dem Landkreis Fulda verbindlich vorgegeben, die Einschränkung des Bewegungsradius‘ bei tagestouristischen Ausflügen zu verfügen.
Zufahrtssperrungen in der Rhön
Mit der Allgemeinverfügung bleibt es zudem weiterhin Pflicht, dass Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen diese nur betreten dürfen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist.