Bleibt die Maskenpflicht bestehen?

Kanzleramt will Corona-Beschränkungen bis 5. Juli verlängern

In bestimmten öffentlichen Räumen soll die Maskenpflicht bestehen bleiben
Archivfoto: O|N/Carina Jirsch

26.05.2020 / BERLIN - Mindestabstand, private Treffen und Maskenpflicht - über diese Themen wurden am Montagmittag im Kanzleramt beraten. Die Bundesregierung setzt demnach auf eine Verlängerung der Kontaktbeschränkung bis 5. Juli. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Kanzleramts hervor.

Den Staatskanzleichefs der Länder wurde vorgeschlagen, den Mindestabstand von eineinhalb Metern in der Öffentlichkeit weiterhin einzuhalten. Und auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll in bestimmten öffentlichen Bereichen weiterhin bestehen.

In dem Beschluss ist die Rede davon, "das Infektionsrisiko weiterhin gering halten zu müssen. Deswegen werden die verbindlichen Kontaktbeschränkungen bis 5. Juli mit folgenden neuen Regeln fortgeschrieben".


Ab 6. Juni solle der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch dort eingeschränkt werden, wo die Infektionszahlen dies erfordern. Private Treffen im Freien - mit bis zu 20 Personen - seien gestattet. In geschlossenen Räumen dürfen es maximal zehn Personen sein. Hierbei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln jedoch weiterhin eingehalten werden.

Das Virus sei "weiterhin da und breitet sich ohne solche Maßnahmen sehr schnell aus", heißt es in der Beschlussvorlage. Dies zeige sich "auch jetzt durch lokale Ausbrüche in Einrichtungen oder bei Zusammenkünften". Deshalb sei es "gerade angesichts der schrittweisen Öffnung aller Lebensbereiche und damit verbundenen Zunahme an Kontakten wesentlich, dass die Abstands- und Hygieneregeln so lange in das Alltagsleben integriert bleiben, wie die Pandemie nicht durch einen Impfstoff oder ein Heilmittel überwunden ist".

Währenddessen plant Thüringen als erstes Bundesland, die Corona-Regeln auf Null zu setzen: Maskenpflicht und Kontaktverbot soll dann der Vergangenheit angehören. (nb) +++

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