Schon über 50 Ermittlungsverfahren

Corona-Soforthilfe-Betrüger im Visier von Generalstaatsanwalt und LKA

Corona-Soforthilfe-Betrügern geht es jetzt an den Kragen.
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25.05.2020 / REGION - Betrügern geht es jetzt an den Kragen. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Unternehmer, die sich unerlaubt aus dem Topf der Corona-Soforthilfe in Hessen bedient haben. Je nach Mitarbeiteranzahl hat das Land einen unbürokratischen und nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30.000 Euro gewährt. 


Hintergrund: Seit dem 30. März 2020 können Unternehmer per Internetformular auf einer eigens dafür eingerichteten Website des Regierungspräsidiums Kassel staatliche Unterstützungsleistungen erhalten, sofern der Nachweis geleistet wird, dass das Unternehmen aufgrund der aktuellen Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten ist.

Bislang sind 127.530 entsprechende Anträge bei dem Regierungspräsidium Kassel eingegangen, von denen bereits über 88 Prozent geprüft wurden. Insgesamt wurden bisher 885.365.571 Euro an die jeweiligen Antragsteller ausgezahlt.

Erkennen, Aufdecken und Bekämpfen von Straftaten


Um neben einer möglichst zeitnahen Prüfung der Soforthilfeansprüche und der Zahlungsbewilligung einen etwaigen Missbrauch der aus Bundesmitteln finanzierten Gelder zu unterbinden, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit dem Hessischen Landeskriminalamt (LKA), dem Regierungspräsidium Kassel sowie der Oberfinanzdirektion Frankfurt ein behörden- und ressortübergreifendes Konzept umgesetzt. Dieses Konzept sieht vor, dass die bei dem Regierungspräsidium Kassel gestellten Anträge zunächst auf Plausibilität überprüft werden.

In die Überprüfung der Anträge eingebunden ist zudem eine aus rund 20 Bediensteten bestehende Task-Force des Finanzamts Kassel II-Hofgeismar, die bei Auffälligkeiten einzelfallbezogene Abgleiche durchführt. Sollten sich im Rahmen dieser Prüfung Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben, unterrichtet das Regierungspräsidium Kassel umgehend das Hessische Landeskriminalamt über den Sachverhalt. Bei dem Hessischen Landeskriminalamt werden die Verdachtsfälle in einer eigens dafür geschaffenen Koordinierungsgruppe eingehend überprüft und zur weiteren Bearbeitung an hierfür eingerichtete zentrale Fachdienststellen bei den örtlich zuständigen Polizeipräsidien übermittelt.

Durch die zentralisierte Bearbeitungsstruktur soll ein zeitnahes Erkennen, Aufdecken und Bekämpfen von Straftaten im Zusammenhang mit "Corona Soforthilfezahlungen" ermöglicht werden.

Bereits über 50 Ermittlungsverfahren eingeleitet


Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main koordiniert seit Anfang Mai 2020 in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften des Landes und dem LKA sowie weiteren hessischen Polizeibehörden landesweite Ermittlungen wegen des Verdachts von Straftaten im Zusammenhang mit sogenannten "Corona-Soforthilfezahlungen". Die einzelnen Ermittlungsverfahren werden von den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften geführt. In Fällen von besonderer Bedeutung übernimmt die auf die Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität spezialisierte Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Ermittlungen.

Derzeit sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und den hessischen Staatsanwaltschaften über 50 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten im Zusammenhang mit Anträgen auf staatlich finanzierte "Corona-Soforthilfezahlungen" anhängig. Die bisherigen Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte auf systematisch agierende, zusammenhängende Tätergruppierungen ergeben. (pm)+++


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Bisher sind 127.530 Corona-Soforthilfe Anträge bei dem Regierungspräsidium Kassel eingegangen.
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