Verbot von 2015 gekippt

"Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben"

Das Bundesverfassungsgericht sprach am heutigen Mittwoch ein grundsetzliches Urteil
Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa

26.02.2020 / KARLSRUHE - Einschneidendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: am Mittwochmorgen sprach das höchste deutsche Gericht ein neues Grundsatzurteil zum Thema Sterbehilfe. Der betroffene Paragraf 217 des Strafgesetzbuch wurde von den Richtern für nichtig erklärt.



In seiner Urteilsverkündung erklärte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes: "Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.". Dies würde die Freiheit einschließen, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, so Voßkuhle bei der Urteilsverkündung weiter. Wie heute.de berichtet, verstoße das eingeführte Verbot laut dem Bundesverfassungsgericht der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz.

"Wertvorstellungen und Lebensziele ändern sich" 

Die Deutsche Pallitivstiftung äußerte sich kurz nach dem Urteil mit einer Pressemitteilung: "Wertvorstellungen und Lebensziele ändern sich. Es ist kein Wunder, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht gegen den eindeutigen Willen des Parlaments hat verleiten lassen, künftig lebensverkürzende Maßnahmen auch hierzulande zu fördern und damit die Schwächsten allein zu lassen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst natürlich auch die höchstpersönliche Herrschaft über den eigenen Tod. Doch darf niemand gegen seinen Willen zum Suizid gezwungen werden. Mit der Nichtigkeitserklärung des Paragrafen 217 Strafgesetzbuch wird dies aber unausweichliche Folge sein: Denn wer Sterbehilfe erlaubt, macht über kurz oder lang Sterben zur Pflicht – erst recht in einer so ökonomisierten Gesellschaft wie der unseren.

Direktor des Sozialgerichts und Stiftungsrat der Deutschen PalliativStiftung, Dr. Carsten Schütz, kritisiert die Übergriffigkeit des sich allmächtig wähnenden Senats: 'Wenn ein entgrenztes Gericht selbst in so fundamentalen gesellschaftlichen Fragen wie dem Sterben die eindeutige Mehrheitsentscheidung des Parlaments nicht mehr achtet, hat es offensichtlich jeden demokratischen Respekt verloren.'

'Erfahrungen aus allen anderen Staaten zeigen: Angebot schafft Nachfrage', so der Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte von der Deutschen Palliativ Stiftung; 'Die Deutsche Palliativ Stiftung wird sich auch gegen den Mainstream weiter dafür einsetzen, dass irgendwann jeder wissen kann: Leiden lindern ist ohne Töten möglich. Sie steht unverbrüchlich weiter an der Seite der Schwächsten.'"

Auch Bundesabgeordnete Michael Brand (CDU), der einer der Initiatoren des Gestzes im Jahr 2015 war, äußerte sich ebenfalls zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: "Dieses Urteil wird für viele Menschen, die mit Blick auf Selbsttötung unter großem Druck stehen, eine sehr gefährliche, teils tödliche Wirkung haben. Es ist empirisch nachgewiesen, dass geschäftsmäßige Angebote zu mehr Suiziden führen, über die sehr kleine Zahl derer hinaus, die dies in voller Selbstbestimmung tun. Diese Nebenwirkung auf die vielen Menschen unter Druck bei dem Urteil billigend in Kauf zu nehmen, bedeutet eine neue und sehr beunruhigende Qualität.

Ich halte das für falsch und gefährlich. Wir werden das Urteil jetzt genau daraufhin untersuchen, welche Möglichkeiten noch bestehen, Gefährdete und auch deren Selbstbestimmung tatsächlich zu schützen. Diese Menschen in Not, ob alt, schwach oder verzweifelt, sind eben nicht in Talkshows zu sehen, sie haben keine lautstarke Lobby und sie haben ganz offenbar bei diesem Urteil keine große Rolle gespielt. Die Menschlichkeit in unserem Land hat heute eine schwere Niederlage erlitten."

" Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens"

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) schreiben in einem gemeinsamen Pressestatement zu dem Urteil: "Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. 

Wir haben die sehr verantwortliche gesellschaftliche und politische Debatte zum assistierten Suizid, die über mehrere Jahre und auf vielen Ebenen geführt wurde, aktiv begleitet. Den Kompromiss, den schließlich eine breite politische Mehrheit über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg gefunden hat, haben wir als maßvolle Regelung empfunden, die die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte. Die Einbettung dieser gesetzlichen Maßnahme in den Kontext einer deutlichen Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung überzeugt uns nach wie vor."

Caritasdirektor Juch kritisiert wie Caritas-Präsident Neher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, aktive Sterbehilfe im bestimmten Rahmen zuzulassen. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur aktiven Sterbehilfe ist sehr bedauerlich, denn Selbsttötung sollte nie die Lösung sein“, betont in einer Stellungnahme der Fuldaer Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch und schließt sich damit dem Votum von Caritas-Präsident Dr. Peter Neher an, der in seiner Reaktion auf das Urteil unterstrichen hatte: „Sterbenskranke Menschen brauchen eine Begleitung, die ihre Ängste und Nöte und die ihrer Angehörigen ernst nimmt. Sie müssen alle mögliche Unterstützung erfahren, um würdevoll sterben zu können!“

Darauf setzt man auch bei der Caritas im Bistum Fulda, die mit anderen katholischen Institutionen gemeinsam Träger zweier stationärer Hospize ist. „Sterbende Menschen haben in unseren Hospizen einen Ort, an dem sie sich aufgenommen und gestärkt fühlen dürfen. Wir begleiten die sterbenden Menschen bis zuletzt und nehmen sie in ihrer Würde wahr“, betont Caritasdirektor Juch. Ebenso wie die Diakonie befürchtet Juch, dass die Folgen und Konsequenzen dieses Urteils nicht abschätzbar sind. „Sterbehilfe darf nicht als letzter Ausweg legitimiert werden. Die palliative Versorgung bei uns ist eine wirkliche Alternative“, so Juch abschließend. (Kevin Kunze/pm)+++

X