Neue Gesetzeslage

Belegausgabepflicht ab 2020: Gut beraten mit den Experten von Priller & Partner

Ab dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht
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11.12.2019 / ANZEIGE - Ab dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht: Unternehmen mit Registrierkassen sind dann verpflichtet, Belege an Kunden auszugeben, außerdem gilt es, die ohnehin schon hohen Anforderungen an die korrekte Auszeichnung auf Belegen zu berücksichtigen. Die Fuldaer Steuerberatungskanzlei Priller & Partner berät ihre Mandanten zu diesen und anderen Fragen, damit diese den Überblick behalten.



Steuerberaterin Anne-Christin Walther erklärt die Neuerungen: "Selbst der Glühweinstand am Weihnachtsmarkt wird ab 2020 einen Kassenbon ausgeben müssen. Bei Barverkäufen gilt zudem die Einzelaufzeichnungspflicht. Aber welche Informationen müssen grundsätzlich auf den Beleg, was muss dafür berücksichtigt werden? Dazu beraten wir unsere Mandanten, auch bei hausinternen Informationsabenden. Auf Merkblättern lassen sich die wichtigsten Grundlagen zusammenfassen, damit immer alles zur Hand ist.

Bargeldintensive Betriebe stehen schon immer im Fokus der Finanzämter, gerade was den Bereich der ordnungsgemäßen Kassen(buch)führung betrifft. Seit 2018 besitzt das Finanzamt mit der sogenannten Kassen-Nachschau ein weiteres schlagkräftiges Instrument, jederzeit und ohne Vorankündigung die Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung zu überprüfen. Die Folgen einer derartigen Kassen-Nachschau können dabei fatal sein: Neben der Anordnung einer vollumfänglichen Steuerprüfung können Bußgelder bis zu 50.000 Euro festgesetzt oder gar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. "Eine Kassennachschau ist das Einfallstor für eine Betriebsprüfung, davor wurden vielleicht schon anonyme Testkäufe durchgeführt. Wir bereiten unsere Mandanten vor, damit die informiert sind: Wie gehen solche Leute vor, was dürfen sie, was dürfen sie nicht? Und vor allem: Was muss ich berücksichtigen, damit es erst gar nicht dazu kommen kann? Dabei gibt es im Einzelnen viel zu beachten: Bei den heutigen Vorschriften müssen etwa Gastronomen schon eine kleine Änderung der Speisekarte protokollieren, sonst kann es Probleme geben. Wir vermitteln die vier Säulen der ordnungsgemäßen Kassen(buch)führung: Kassenbuch, Einnahmendokumentation mit Einzelaufzeichnungspflicht, Kassensturzfähigkeit und Verfahrensdokumentation. Diese Bereiche müssen berücksichtigt werden, dann kann man einer möglichen Kassen-Nachschau gelassen entgegensehen."

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