Ab 1. März

Bundestag beschließt: Die Masern-Impfpflicht kommt - 2.500 Euro Bußgeld droht

Ab 1. März 2020 wird die Masern-Impfung Pflicht.
Symbolbild

15.11.2019 / REGION - Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen: wer sein Kind ab 1. März 2020 in eine Schule oder den Kindergarten schickt, muss sicherstellen, dass es gegen Masern geimpft ist. Das Gesetz kommt von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).



Auch für das Personal in Kindertagesstätten und Schulen gilt die Impfpflicht. "Masern sind keine Kinderkrankheit", betonte der CDU-Politiker. Kinder könnten nicht selbst entscheiden, ob sie geimpft würden, daher sei eine Impfpflicht nötig. Bei Verstößen drohen Eltern bis zu 2.500 Euro Bußgeld.

Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. Bei der namentlichen Schlussabstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 dagegen, 105 enthielten sich. Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die schwere Gehirnentzündungen oder sogar den Tod zur Folge haben können. (Moritz Pappert) +++

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