14 Jahre Haft

Mann tötet Ehefrau in Lispenhausen - Urteil ist nun rechtskräftig

Der Angeklagte wird am ersten Verhandlungstag mit Handschellen zum Gerichtssaal geführt
Archivfoto: O|N

08.10.2019 / FULDA / ROTENBURG/F. - Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda vom 11.2.2019, mit welchem diese einen 37-jährigen Angeklagten aus Rotenburg an der Fulda wegen Totschlags und versuchter besonders gefährlicher Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt hatte, ist rechtskräftig. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24.09.2019 (Az. 2 StR 255/19) als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Nach der durchgeführten Hauptverhandlung war die Schwurgerichtskammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 17.10.2017 seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in deren Wohnung im Rotenburger Ortsteil Lispenhausen getötet und anschließend einen Brand in der Wohnung gelegt habe (OSTHESSEN|NEWS berichtete). (pm) +++

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