Verzögerung und Komplikationen

2. Prozesstag zur Neuhofer Bahnhofstragödie - Verteidiger im Stau auf der A 3

Die Mutter der tödlich verunglückten Sophia und der Nebenklageanwalt Rudolf Karras im Landgericht Fulda
Foto: O|N

24.08.2019 / FULDA - Am eigentlich für 9:30 Uhr anberaumten zweiten Prozesstag im Fall der am Neuhofer Bahnhof tödlich verunglückten 16-jährigen Schülerin warteten die Beteiligten, Journalisten und Zuschauer heute Morgen zunächst vergeblich. Der Verteidiger einer der vier Angeklagten stand im Stau auf der A 3, die wegen eines schweren Unfalls voll gesperrt worden war. Während Richter Josef Richter vorschlug, dem Angeklagten für diesen Ausnahmefall kurzfristig einen Pflichtverteidiger zu stellen, womit auch der Mandant einverstanden war, mochte der verhinderte Anwalt diese Regelung aber nicht akzeptieren. Die Verhandlung komplett auf einen anderen Tag zu verschieben, war aber laut Richter Richter deshalb keine Option, weil die Prozessordnung keine zu großen zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Vehandlungstagen zulässt. Da der Prozessauftakt bereits am 6. August stattgefunden hatte, musste die Verhandlung zwingend noch am Freitag fortgesetzt werden.


Eine weitere Besonderheit, die vermutlich die als Nebenklägerin auftretende Mutter des Opfers einmal mehr belastete, war die Tatsache, dass die umfangreiche Anklage heute ein zweites Mal verlesen werden musste. Während die anwesenden Medienvertreter rätselten, welchen Grund es für diese "Doppelverlesung" geben könnte und die Staatsanwältin nichts dazu sagen wollte, konnte der Hintergrund noch geklärt werden: Weil das Handy eines der Schöffen während der Anklageverlesung am 6. August geklingelt hatte, wurde gemutmaßt, das hätte die Prozessbeteiligten abgelenkt und deren Aufmerksamkeit  beieinträchtigen können. Deshalb wurde die erneute Anklageverlesung für den zweiten Prozesstag veranlasst.

Auch um 14:30 Uhr war der im Stau steckende Verteidiger noch nicht in Fulda angekommen, so dass seinem Mandaten kurzfristig ein Pflichtverteidiger als Ersatz beigeordnet wurde. Die Staatsanwältin verlas ein zweites Mal die Anklageschrift, die allen vier Angeklagten jeweils zur Last legt, dass sie ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß  nachgekommen seien und den Tod der Schülerin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindern hätten können, wenn sie pflichtbewusster gehandelt hätten. 

Ergün K. als damaliger Geschäftsführer der mit dem Winterdienst am Neuhofer Bahnhof beauftragten Firma gab noch einmal seine Personalien an, dann schloss der Richter die Verhandlung. Der Prozess soll am kommenden Freitag um 10.30 Uhr fortgesetzt werden. (Carla Ihle-Becker)+++

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