Hessische Düngeverordnung beschlossen

Sorgsames und ressourcenschonendes Düngen sorgt für Grundwasserschutz

Parallel fordert die Europäische Kommission von Deutschland eine Verschärfung der momentan geltenden Bundes-Düngeverordnung ein
Symbolbild: Pixabay

22.08.2019 / REGION - „Wie in großen Teilen Deutschlands sind die Nitratwerte im Grundwasser mancherorts auch in Hessen zu hoch. Betroffen sind vor allem Gebiete mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und vielen Nutztieren. Beim Düngen kann Nitrat in unser Grundwasser gelangen. Wir müssen die Belastung des Grundwassers und der Gewässer durch Nitrat weiter reduzieren. Dazu dient unsere hessische Düngeverordnung“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz. Die hessische Ausführungsverordnung wurde bereits in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossen, im Laufe der nächsten Woche tritt sie in Kraft.



Mit der hessischen Verordnung werden die Regelungen der Bundes-Düngeverordnung vom 2. Juni 2017 umgesetzt. Danach sind zunächst die mit Nitrat belasteten Gebiete auszuweisen, für die besondere Vorschriften zum Schutz des Grundwassers vorzuschreiben sind. Dazu gehört, dass Wirtschaftsdünger vor dem Aufbringen auf ihren Stickstoffgehalt untersucht werden müssen und dass die zulässigen Nährstoffüberschüsse, je Hektar und Jahr 40 Kilogramm an Gesamt-Stickstoff, nicht überschritten werden dürfen. Außerdem müssen größere Abstände zu Gewässern beim Düngen eingehalten werden. „Eine sorgsame und bedarfsgerechte Düngung ist möglich, ohne dass wirtschaftliche Einbußen die zwingende Folge sind. Dazu berät das Land die Landwirtschaft. Es gibt außerdem eine einzelbetriebliche Projektförderung zur Güllelagerung: Den Fördersatz haben wir gerade von 20 auf 40 Prozent erhöht“, ergänzte Ministerin Hinz.

Parallel fordert die Europäische Kommission von Deutschland eine Verschärfung der momentan geltenden Bundes-Düngeverordnung ein. Bereits im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof ein Urteil gegen Deutschland gefällt und Nachbesserungen gefordert. Liegen die nicht bis Ende September vor, droht ein zweites Verfahren zur Festsetzung von empfindlichen Strafgeldern. Die Bundesregierung hat den Ländern nun Eckpunkte vorgelegt, die Änderungen im Düngerecht skizzieren.

„Wir sind für hohe Anforderungen an den Gewässerschutz; deswegen müssen diejenigen in die Pflicht genommen werden, die das Problem verursachen. Was wir brauchen ist daher eine flächenbezogene Tierhaltung, die Vermeidung von Gülletourismus und vernünftige Regeln für die Aufbringung von Wirtschafts- und Mineraldüngern. Nur wenn die Nährstoffmengen von den landwirtschaftlichen Betrieben vollständig erfasst werden, kann eine kontrollierbare Transparenz und somit die Einhaltung von Umweltzielen beim Gewässerschutz, Naturschutz und letztlich auch beim Klimaschutz gewährleistet werden“, ergänzte Hinz. (pm) +++

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